Institutional Money, Ausgabe 4 | 2020

Anlageprodukte, die als solche bewor- ben werden, die EU-Taxonomie berück- sichtigen und ausweisen, wie sie kon- kret zur Zielerreichung beitragen. Hier- zu zählen etwa Öko-Fonds, und Green Bonds. Anbieter solcher Produkte müs- sen dann Folgendes offenlegen: • wie und in welchem Ausmaß sie die Taxonomie genutzt haben, um die dem Investment zugrunde liegende Nachhaltigkeit zu bestimmen • zu welchem Umweltziel das Invest- ment beiträgt und • wie hoch der Taxonomie-kompatible Anteil der Investments ist (Prozent- zahl). Produkte, die zwar ökologische Merkmale aufweisen, sich aber nicht auf die Taxonomie beziehen (Light- Green-Produkte), müssen Disclaimer in ihre Produktinformationen aufnehmen: Sie müssen klarstellen, dass sie nicht der EU-Taxonomie entsprechen und dass auch kein „Do Not Significantly Harm“-Test durchgeführt wurde. Disclaimer, wenn Nicht-ESG Nicht ökologisch ausgerichtete Pro- dukte müssen darauf hinweisen, dass sie keine Umweltgesichtspunkte berück- sichtigen. Das Beratungsunternehmen Baker Tilly kommentiert: „Das kommt einer Negativauszeichnung eines solchen Fondsanbieters gleich. In der Praxis werden viele Investoren – vor allem institutionelle – in solche Fonds nicht mehr investieren.“ Daher sind jetzt die Asset Manager dabei, ihre Dokumentation zu überarbeiten. „Das bedeutet, dass wir jetzt in all unsere KIDs und Prospekte einen Disclosure-Passus ein- fügen, der an die EU-Taxonomie angepasst ist; das ist viel Arbeit“, erklärt Carlo Funk, EMEA Head of ESG Investment Strategies bei State Street Global Advisors. „Die größ- ten Änderungen stehen in unseren Legal Documents an. In unseren Pitch-Broschüren haben wir das Thema bereits sehr ausführ- lich behandelt, aber auch hier müssen wir noch das eine oder andere ändern.“ Er stellt klar, dass die EU-Taxonomie in erster Linie auf eine Standardisierung der Dokumentation hinausläuft und weniger zu Produktänderungen führt. „Die Taxonomie ändert nicht, wie wir über das Thema ESG insgesamt nachdenken oder wie wir unsere Produkte gestalten. Wir hatten Nachhaltig- keit schon vor etlichen Jahren bei uns im Haus verankert. Aber die Taxonomie ändert die Sprache, die wir verwenden, und bestimmte Details in der Dokumentation“, so Funk. Die Frage der Daten Die Einteilung in Nicht-ESG, Light- Green- und Dark-Green-Produkte sei gut machbar. „Für den Großteil der Produktpa- lette scheint die Einordnung klar. Jedoch steckt bei manchen Produkten der Teufel im Detail, was dazu führt, dass einige Fragen noch zu klären sind“, so Funk. Zu Abgren- zungsfragen komme es zwischen nicht- ESG-konformen und Light-Green-Fonds. „In Einzelfällen müssen wir Produktdetails besser ausdefinieren, damit die Unterschei- dung klarer wird. Aber der Investitionspro- zess als solches ändert sich bei uns durch die EU-Taxonomie nicht“, so Funk. Insofern sieht es für den Anfang gut aus, was die Zielsetzung der Taxonomie betrifft: Transparenz über den Nachhaltigkeitsgrad von Unternehmen und Finanzprodukten zu schaffen und Investoren zu helfen, grüne Investments von nichtgrünen zu unterschei- den. Die Finanzmarktakteure scheinen sich in die gewünschte Richtung zu bewegen; beispielsweise fragen mehr Investoren bei den Asset Managern nach. „Derzeit sehe ich kaum mehr Due-Diligence-Fragebögen, die keine dezidierte ESG-Sektion haben. Früher war das nur der Fall, wenn es speziell um ein Nachhaltigkeitsprodukt ging“, beobach- tet Funk und weiß auch, warum die Investo- ren dies tun: „Viele Institutionelle unterlie- gen ja ebenfalls der EU-Taxonomie. Auch sie müssen am Ende des Tages nachweisen, dass sie darauf geachtet haben, wie ihr As- set Manager in Bezug auf ESG aufgestellt ist. Sie beraten sich dann ganz gern mit uns. Durch diesen Dialog kann es auch zu Um- Allokationen kommen.“ Die EU-Taxonomie ist einer der ersten Schritte, um ein einheitliches Klassifizierungssystem für ESG-Investments zu erreichen. Zunächst wurden lediglich ökologische Kriterien aufgenommen, mit Governance- und sozialen Themen soll es weitergehen. N o. 4/2020 | www.institutional-money.com 257 S T E U E R & R E C H T | EU -TAXONOMI E | OF F ENL EGUNGS VE RORDNUNG

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