Institutional Money, Ausgabe 4 | 2020

Von den Pensionskassen selbst befürwor- ten 68 Prozent, dass sich der Umwand- lungssatz ausschließlich an der Versiche- rungsmathematik orientieren sollte. Art- fremde Zuschläge halten die meisten von ihnen für problematisch. Längere Sparbeiträge Die Ergebnisse der Umfrage deuten da- rauf hin, dass die zu beobachtenden Auswirkungen der längeren Lebenser- wartung unter anderem gedämpft wer- den können, indem auch die Sparbei- träge über eine längere Zeitperiode er- hoben werden. 88 Prozent der Antwor- tenden halten es dabei insbesondere für sinnvoll, den Sparprozess früher zu be- ginnen. 91 Prozent halten diese Maß- nahme auch für politisch durchsetzbar. Ein großer Teil der Pensionskassen (41 Prozent der Befragten) haben in der Pen- sionskasse, für die sie verantwortlich sind, be- reits einen früher einsetzenden Sparprozess definiert. Bisher beginnt das Alterssparen in der Schweiz im Alter von 25 Jahren. Bei den Pensionskassen möchte man das Sparen am ehesten ab 20 Jahren einsetzen lassen (62 Prozent), einige würden dies sogar ab dem 18. Geburtstag begrüßen (26 Prozent). Auch die Anhebung des Rentenalters hal- ten die meisten Pensionskassenverantwort- lichen (75 Prozent) für sinnvoll, um die Leistungen zu erhalten. Dabei halten die meisten (63 Prozent) ein Rentenalter von 67 Jahren für sinnvoll, einige wenige (5 Pro- zent) sehen sogar 70 als das richtige Ren- teneintrittsalter an. Darüber hinaus sprechen sich 94 Prozent der Befragten für ein einheitliches Renten- alter für Frauen und Männer aus. „Bisher ist die Regelaltersgrenze in der Schweiz für Männer 65 Jahre und für Frauen 64 Jahre“, so Breitenmoser. Allerdings wird die politische Durchsetz- barkeit für die Anhebung des Rentenalters geringer eingeschätzt als für einen früheren Beginn des Sparprozesses. Nur 26 Prozent der Befragten halten es für durchsetzbar, das Renteneintrittsalter anzuheben, obwohl auch diese Maßnahme sinnvoll sei. „Eine Lockerung der Anlagevorschriften wird in der Schweiz nur von weniger als 30 Prozent der Pensionskassen gewollt“, zitiert Breitenmoser die Umfrageergebnisse. Of- fenbar sind die Kassen mit ihren Anlagevor- schriften im Großen und Ganzen zufrieden, zumal diese mit dem gesetzlichen „Erwei- terungsartikel“ bereits begründete Über- schreitungen eingehen können. Überdies ist womöglich nicht bei allen Kassen eine höhere Risikofähigkeit beziehungsweise -bereitschaft vorhanden. Besser früher als später wird man die Pro- blematik in der zweiten Säule aber angehen müssen. Die Stiftungsräte sind sich der ak- tuell stattfindenden Umverteilung durchaus bewusst. „Bei 70 Prozent der Kassen, die uns geantwortet haben, hat der Stiftungsrat die Höhe der Umverteilung bereits schätzen lassen“, erklärt Breitenmoser, „und die meis- ten haben ihren Umwandlungssatz bereits gesenkt, rechnen aber damit, ihn künftig schrittweise weiter senken zu müssen.“ Information Einig ist man sich, dass die Pensionskassen ihre Mit- glieder eingehend über die Herausforderungen und Lö- sungsansätze ihrer Pensions- kasse informieren müssen – sowohl in Informations- schreiben als auch durch per- sönliche Gespräche oder Veranstaltungen. „So ließen sich die langfristige Partner- schaft zwischen Versicherten und Pensionskassen und ge- nerell das langfristige Ver- trauen der (Stimm-)Bevöl- kerung in die zweite Säule festigen“, meint Breitenmo- ser. Der Politik wird hinsicht- lich einer sachlichen Infor- mation über das Thema aller- dings kein gutes Zeugnis ausgestellt. ANKE DEMBOWSKI » 2020 müssten die Pensionskassen 2,2 Prozent erwirtschaften, um ihre Ver- pflichtungen voll erfüllen zu können. « Andreas Rothacher, Investment Consultant, Complementa, Zürich Umwandlungssatz in der Schweiz ist zu hoch Voraussichtliche Entwicklung des Umwandlungssatzes 2016–2025 Der durchschnittliche Umwandlungssatz liegt derzeit bei 5,57 Prozent. Aufgrund weiterer bereits durch die Pensionskassen beschlossenen Anpassungen, wird der Umwandlungssatz 2025 bei 5,32 Prozent liegen. Aktuarisch reicht das aber nicht. Der aktuarisch korrekte Wert liegt bei 4,68 Prozent. Quelle: Complementa 0 % 1 % 2 % 3 % 4 % 5 % 6 % 7 % 2025 2024 2023 2022 2021 2020 2019 2018 2017 2016 Umwandlungs- satz Differenz zu 6,8 % Aktuarisch korrekter Wert 6,13 % 5,92 % 5,81 % 5,63 % 5,57 % 5,49 % 5,43 % 5,38 % 5,34 % 5,32 % 4,68 % 130 N o. 4/2020 | www.institutional-money.com T H E O R I E & P R A X I S | P ENS I ONS KA S S EN- S TUD I E FOTO : © COMP L EMENTA

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