Institutional Money, Ausgabe 2 | 2020

S olange es Steuergesetze gibt, solange nutzen Steuerzahler Ge- staltungen, die darauf abzielen, Steuern und Abgaben zu verrin- gern. „Prinzipiell sind Steuergesetze dafür da, das Steueraufkommen eines Staates zu sichern. Die Steuerpflichtigen haben jedoch das Recht und im Rahmen ihres wirtschaft- lichen Handelns auch die Notwendigkeit, ihre Steuerbelastung durch das Ausnutzen der gesetzlichen Spielräume zu reduzieren“, beobachtet Claus Jochimsen-von Gfug, Partner für internationale Steuern bei KPMG in München. Steuerge- staltungen, die derartige Spielräume gerade im internationalen Kontext ausnutzen, werden von einigen Beobachtern aber als „aggressiv“ wahrgenommen. Damit die Gesetz- geber in der EU besser hierauf rea- gieren können, soll eine Vielzahl an Steuergestaltungen mithilfe der 6. Änderung der EU-Amtshilfericht- linie, der DAC 6 (Directive on Ad- ministrative Cooperation), transpa- renter werden. Ab dem 1. Juli 2020 müssen Nutzer und Intermediäre bestimmte Steuergestaltungen mit grenzüberschreitenden Elementen an eine zentrale Stelle melden – in Deutschland an das Bundeszentral- amt für Steuern (BZSt) in Bonn. Erhöhung der Transparenz Hintergrund des nationalen Geset- zes ist die Europäische Amtshilfe- richtlinie 2011/16/EU, in der es um den automatischen Informationsaus- tausch im Bereich der Besteuerung meldepflichtiger grenzüberschrei- tender Modelle geht. Deren Ziel ist es, potenziell aggressive Steuerge- staltungen aufzudecken. „Vorläufer dieser Regelungen kennen wir aus Großbritannien und den USA. Auch in Mexiko und Portugal gibt es schon Of- fenlegungsregelungen“, meint Jochimsen- von Gfug und winkt ab: „Der Zweck ist eher begrenzt, denn: Die meisten Gestal- tungsmöglichkeiten sind der Finanzverwal- tung bekannt, und viel Spielraum gibt es ohnehin nicht mehr. Vielleicht geht es dem Gesetzgeber somit auch eher um eine Ver- haltensänderung durch die Schaffung von noch mehr Transparenz.“ Für institutionelle Investoren sei dieses Gesetz vermutlich weniger relevant, da die- se im Wesentlichen auf die Vorsteuerperfor- mance ihrer Investments schauen und damit Steuergestaltungen kaum eine Rolle spielen, meint Jochimsen-von Gfug. „Dennoch be- trifft das Gesetz institutionelle Investoren, denn auch sie müssen künftig die möglichen Meldepflichten prüfen.“ „Als berufsstän- disches Versorgungswerk sind wir steuer- befreit“, erklärt Berenike Simon-Schaefer, Leiterin Recht und Compliance im Versor- gungswerk der Wirtschaftsprüfer und der vereidigten Buchprüfer (WPV). „Bei Inves- Mit der Meldepflicht DAC 6 sollen potenziell aggressive Steuergestaltungen aufgedeckt werden. Die neue Meldepflicht für Intermediäre und Investoren gilt ab 1. Juli 2020. So funktioniert die neue Meldepflicht Aggressive grenzüberschreitende Steuergestaltungen sollen mithilfe der Änderung der EU-Amtshilferichtlinie aufgedeckt werden. Das Nichtmelden einer meldepflichtigen Gestaltung stellt in Deutschland eine Ordnungswidrigkeit dar, für die eine Geldbuße von bis zu 25.000 Euro vorgesehen ist. Quelle: Institutional Money FOTOS : © K PMG, GMF » Das Gesetz betrifft institutionelle Investoren, denn auch sie müssen künftig die möglichen Meldepflichten prüfen. « Claus Jochimsen-von Gfug, Partner, International Tax bei KPMG, München Aufforderung zur Selbstdenunziation Intermediär Intermediär Intermediär Nationale Steuerstelle (z. B. BZSt) Gemeinsames Kommunikations- netzwerk der EU (CCN) Nutzer Nutzer Melden Steuer- gestaltungen ab 1. Juli 2020 Arrangement-ID Disclosure-ID Vierteljährlicher Austausch Meldet relevante Steuer- gestaltungen 268 N o. 2/2020 | www.institutional-money.com S T E U E R & R E C H T : ME LDE P F L I CHT EN

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