Institutional Money, Ausgabe 2 | 2020

Und was will der Manager? Auch der Manager hat seine Anforderun- gen. Er möchte eine Struktur für sein Vehi- kel, mit der er möglichst wenige Probleme hat. Das betrifft zum einen die Schnelligkeit und Komplexität bei der Auflage, die Unab- hängigkeit von Anteilstückgaben durch die Investoren, aber auch die Kosten, die das einmalige und das laufende Set-up der Struktur erfordern. „Für einen Asset Manager ist es im Hin- blick auf die Investitionen tendenziell einfa- cher, eine geschlossene Struktur mit fester Laufzeit (Closed End) zu verwalten als eine offene“, weiß Schupp. „Zudem ist eine geschlossene Struktur attraktiver, was die Gebühren betrifft, denn beim Exit kann der Manager eine Sondergebühr (Carry-Pay- ment) berechnen.“ Doch der European Sustainable Infrastructure Fund (ESIF) mit Domizil Luxemburg, den seine Gesellschaft verwaltet, ist als offene Evergreen-Struktur ohne feste Laufzeit und Volumensobergren- ze aufgelegt. „Wir haben eine anfängliche Lockup-Periode, und dann öffnen wir den Fonds zweimal jährlich für Anteilsrück- nahmen“, so Schupp. Die offene Struktur erfordert auf Seiten des Managers einige Überlegungen. „So achten wir beispielsweise im Vertrieb darauf, dass nicht alle unsere Investoren zur selben Zeit Liquidität benötigen. Daher streben wir eine Diversifikation über verschiedene Regio- nen und Investorengruppen an“, erklärt Schupp. Auch innerhalb des Portfolios ach- tet der Manager auf Ausgewogenheit und Diversität: „Wir verwenden viel Mühe da- rauf, eine gute Balance zu erreichen zwi- schen Investments, die eher an der Entwick- lung des Bruttoinlandsprodukts hängen – etwa Flughäfen oder Mautstraßen –, und Investments, die eher inflationsabhängig sind. Das sind beispielsweise Krankenhäu- ser, Public Private Partnerships (PPPs) oder Kraftwerke für erneuerbare Energien“, so Schupp. „Dank unserer Modellierung gibt es für den ESIF-Fonds kein gutes oder schlech- tes Timing zum Einstieg, denn wir glätten die positiven Zahlungsströme.“ Gelingt das, reduziert das die Wahrscheinlichkeit, dass Investoren einen Run auf den Fonds starten und viele auf einen Schlag ihre Anteile zurückgeben wollen. „Zudem haben wir die Möglichkeit, Zu- und Abflüsse zu matchen, denn wir haben Investoren, die bereits signa- lisiert haben, dass sie gern weitere Anteile erwerben möchten“, so Schupp. Auf diese Weise kann vermieden werden, dass der Fonds seine Investments verkaufen muss, weil Rückgabewünsche das Management dazu zwingen. „Grundsätzlich können wir auch Fremdkapital als Renditehebel einset- zen, aber der findet nur bei den einzelnen Portfoliogesellschaften und nicht auf Fonds- ebene statt.“ Auf Seiten des Managements erfordert eine offene Fondsstruktur also einiges an Überlegungen und Mühen. „Aber es lohnt sich. Die Investoren mögen die of- fene Evergreen-Struktur unseres Fonds sehr“, sagt Schupp. Domizilland Letztlich wird der Manager eine Struktur und ein Domizilland bevorzugen, mit denen er vertraut ist und wo es keine sprachlichen oder steuerlichen Barrieren gibt. Aber gerade das kann hinderlich für den Vertrieb außerhalb des angestammten Marktes sein. „Dieser Wunsch nach Kom- fort sollte nicht dazu führen, dass beispiels- weise ein US-amerikanischer Asset Mana- ger mit einer Fondsstruktur, die er mit einer Kanzlei in den USA entwickelt hat, unge- filtert auf den europäischen Markt geht“, warnt Lammert. Dann mag sich zwar der Asset Manager wohlfühlen, weil er hin- sichtlich Sprache und Rechtsstruktur sein gewohntes Umfeld hat, aber nicht der Investor. „Bei Investoren kommt ein viel- leicht nicht ganz so guter Manager, der die richtige Struktur anbietet, besser an als der beste Manager mit einer unpassenden Struktur“, lautet Lammerts Fazit. ANKE DEMBOWSKI Rahmenbedingungen für Pensionskassen Schon allein für Pensionskassen gibt es verschiedene Rahmenbedingungen, was das Investment-, das Aufsichts- und das Steuerrecht betrifft; und das ist nur eine Investorengruppe. Noch aufwendiger wird es, wenn ein Infrastrukturmanager unterschiedliche Investorengruppen aus verschiedenen Jurisdiktionen bedienen möchte. Quelle: aba Rahmenbedingungen Grundlage Zentrale Fragestellung Umsetzungsaspekt Investmentrecht Rechtlicher Status des Investmentvermögens Klassifizierungskriterien Investitionsvoraussetzungen Bilanzierung Eigene Bilanz, Fondslösung Verbriefung Wertpapier Beteiligung Organisation Master-/Dach-/Einzelfonds Dienstleister KVG, Verwahrstelle (externe) rechtliche/ steuerliche Expertise Standort Deutschland, Luxemburg, Irland u. a. KAGB AIFM RL Auslegung BaFin Aufsichtsrecht Sicherungsvermögensfähigkeit Relevante Quoten und Quotenanrechnung Besondere Anforderungen der AnlV VAG AnlV R 11/2017 VA Steuerrecht Steuerliche Anrechnungsfähigkeit Steuerlicher Status des Investors Relevanz inländisches vs. ausländisches Recht Relevante Rechtsform InvStG KStG GewStG AStG, DBA 258 N o. 2/2020 | www.institutional-money.com S T E U E R & R E C H T : WRAPP I NG

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