Institutional Money, Ausgabe 2 | 2020

gewählt und zielen damit auf eine Ein- sortierung des Fonds in die Beteiligungs- quote ab“, erklärt Hartmut Leser, Vor- standsvorsitzender bei Aberdeen Standard Investments Deutschland. Aber er merkt auch an: „Die Integration von Infrastruk- turprodukten in institutionelle Portfolios ist in Deutschland immer noch schwierig. Schließlich kann man hierzulande bisher auf wenig praktische Erfahrung zurück- greifen.“ So stellt sich bei Solvency-II-re- gulierten Investoren noch die Frage nach dem Solvenzkapitalerforder- nis, und bei Pensionseinrichtungen nach dem Eigenkapitalerfordernis, die der Manager beantworten kön- nen sollte. Letzten Endes muss sich der Investor mit der Struktur komfor- tabel fühlen. Deutsche Investoren sind traditionell mit dem deutschen Spe- zialfonds sehr vertraut. Bewährt haben sich bei alternativen Assets und Investoren aus dem deutschsprachigen Raum mittlerweile aber auch die 2016 in Luxemburg einge- führten Reserved Alternative Investment Funds (RAIFs). Diese Vehikel benötigen selbst keine Zulassung, müssen aber von einem regulierten Alternative Investment Fund Manager (AIFM) verwaltet werden, der in einem EU-Land beheimatet ist. Der RAIF bietet den Vorteil, dass die Auf- lage schnell geht. „Sie ist von der Ge- schwindigkeit her vergleichbar mit der Auflage eines Zertifikats“, so Harrschar. „Außerdem lassen sich Satzungsänderungen einfach durch Beschluss der Gesellschafter ändern. Die luxemburgische Aufsicht CSSF muss dann nicht mehr zustimmen. Wir ge- hen bei Infrastrukturinvestments gern über Luxemburg, weil dort das Ökosystem dafür gut ausgeprägt ist. Daher ist Luxemburg auch der größte Markt für Infrastruktur- vehikel.“ Mittlerweile sei das Ökosystem aber auch in Deutschland gut, findet Gerhard Lehner, Managing Director und Head of Fund Ma- nagement bei Savills Investment Manage- ment. „Vor zehn bis 15 Jahren haben wir bei Savills IM auch eher eine luxembur- gische Struktur genommen, wenn wir Ob- jekte in ganz Europa kaufen wollten. Das hat sich über die Jahre aber angeglichen. Mittlerweile legen wir Sondervermögen überwiegend über unsere eigene deutsche KVG auf“, so Lehner. Offshore-Strukturen Dagegen treffen Strukturen, die in Dela- ware, auf den Cayman Islands oder in ande- ren Offshore-Zentren aufgesetzt wurden, bei vielen europäischen Investoren auf Skepsis. „Solche Offshore-Strukturen werden von angelsächsischen Asset Managern gern aus Praktikabilitätsgründen genutzt. Aber diese Fondsdomizile stehen oft auf der Blacklist, sind also intransparent, und daher nehmen viele europäische Investoren lieber Abstand davon. Schließlich gab es hier auch schon einige schwarze Schafe“, erklärt Lammert und verweist auf Berichterstattungen zu Madoff und Panama Papers. Die Wahl des Domizillandes für die jewei- lige Struktur hängt auch davon ab, welche Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) es in dem jeweiligen Land gibt. „So kann bei Fonds mit Schwerpunkt US-Investments entscheidend sein, ob das jeweilige Land ein entsprechendes DBA mit den USA hat, sodass der Investor die Quellensteuer zurückfordern kann“ erläutert Lammert. Bei Fonds ist es die KVG oder die Verwahr- stelle, die die Quellensteuer zurückfordert. Lammert verweist darauf, dass Irland bei- spielsweise ein DBA mit den USA hat, was bei Luxemburg nicht der Fall ist. Reporting Angesichts immer weiter gestiegener Reporting-Anforderungen für die Investoren spielt auch das Reporting eine wichtige Rol- le. Einem Manager, der es gewohnt ist, mit europäischen Investoren zusammenzuarbei- ten, trauen Investoren hier eher zu, die von der Aufsicht und den eigenen Systemen be- nötigten Daten zu liefern, als einem Markt- neuling aus einem nichteuropäischen Land. Der muss sich zumindest der Hilfe einer erfahrenen KVG oder sonstiger routinierter Dienstleister bedienen, die das Reporting für Investoren nach VAG, Solvency II oder Basel III zur Verfügung stellen können. Allerdings sind solche Dienstleister natür- lich auch ein Kostenfaktor. Beim Reporting unterscheiden sich die Bedürfnisse maßgeblich von einer Inves- torengruppe zur anderen, und es erfordert seitens des Anbieters eine tiefe Kenntnis der Marktteilnehmer im Zielmarkt. Das bestä- tigt Hartmut Leser von Aberdeen Standard: „Wir reden mit jedem institutionellen Inves- tor über die Reporting-Anforderungen, die zum Beispiel bei Altersversorgern ganz an- ders sein können als bei Banken. Um dem Rechnung zu tragen, sind wir natürlich bereit, maßgeschneiderte Reportings zu liefern. Dies bewerkstelligen wir durch eine gute Zusammenarbeit zwischen dem Fonds- team in UK und unseren lokalen Teams.“ „Gerade Solvency-II-regulierte Investo- ren benötigen ein umfassendes Reporting“, weiß auch Heiko Schupp, Global Head of Infrastructure Investments bei Columbia Threadneedle Investments. „Sie brauchen eine sehr detaillierte Portfoliodurchschau (Look-Through) und wollen wissen, wie hoch die Solvenzkapitalanforderungen sind, wenn sie in unseren Fonds investieren. Die- sem Anspruch werden wir gerecht.“ Was will die KVG? Auch für das Pflichtenheft der KVG muss das Investment passend strukturiert werden. Es leuchtet ein, dass es auch hier hilfreich ist, wenn der Manager jemanden an seiner Seite hat, der die Bedürfnisse und Sorgen der KVGen und deren Neupro- duktprozesse kennt. „Das beschleunigt den Aufgleisungsprozess ungemein“, weiß Lammert. Hier geht es oft um die Verwahrfähigkeit der Vermögensgegenstände und deren Be- wertung. „Auch die KVG muss einen Plau- sibilisierungs-Check für die Preise vorneh- men, die einmal jährlich vom Asset Mana- ger geliefert werden“, so Lammert. » Derzeit sehen wir bei Infrastruktur einen starken Verkäufermarkt. « Sofia Harrschar, Leiterin des Bereichs Alternative Investments bei Universal-Investment FOTO : © UN I V E R S A L- I NV E S TMENT 256 N o. 2/2020 | www.institutional-money.com S T E U E R & R E C H T : WRAPP I NG

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