Institutional Money, Ausgabe 2 | 2020

W er institutionell Kapital verwaltet, tut dies fast immer in einem äußerst engen regulatorischen Käfig. Zu den wenigen Ausnahmen zählen Contractual Trust Arrangements (CTAs). Die Treundhandgesellschaften, in die man Pensionsverpflichtungen von Unternehmen übertragen kann, können als GmbH, als Ver- ein oder auch als Stiftung errichtet werden. In keinem Fall unterliegen sie dem Versicherungsaufsichtsge- setz, der Anlageverordnung oder Solvency II – in völliger Freiheit operieren aber auch sie nicht: „Es ist richtig, dass die meisten anderen Pensionsvehikel stärker reguliert sind, aber auch wir müssen be- stimmte interne Anlagerestriktionen erfüllen“, erklärt Stefan Hentschel, Head of Pension Asset Management beim Essener Spezialchemie-Unternehmen Evo- nik Industries. „Der Evonik-Vorstand sagt uns, wie viel Risiko er nehmen will, und auch der Aufsichtsrat hat seine Vorstel- lungen. Daher haben wir unserem CTA gewisse interne Regeln gegeben.“ Ehrgeizige Renditeziele Solche Regeln stehen in jeder CTA- Satzung, aber sie sind im Regelfall weiter gefasst als beispielsweise die Quoten der Anlageverordnung oder sonstige regulatorische Vorgaben, die viele Investoren beachten müssen. Meistens geben Vorstand und Auf- sichtsrat des Unternehmens ihre Risi- kotoleranz vor. Das kann eine absolute oder relative Größe sein oder ein bestimmter Ausfinanzierungsgrad der Pensionsverpflichtungen. Dann legt der CTA-Manager die Assetklassen fest, die er bestücken will, und nimmt die Asset-Liability-Modellierung vor. „Wir agieren also nicht völlig los- gelöst, und unsere Zielvorgabe lautet nicht, eine möglichst hohe Rendite auf der Assetseite zu erzielen. Wir sind vielmehr gehalten, unter der IFRS-Brille nach Mög- lichkeit die Volatilität aus der Bilanz des Unternehmens mit einem sogenannten LDI- Management zu bekommen. Wir versuchen also die Wertschwankungen der Pensions- rückstellungen in der Bilanz abzufedern“, erklärt Hentschel. Trotzdem ist die Kapitalanlage von CTAs relativ frei. Das ist auch der Grund, warum Asset Manager gern mit CTAs als Kapital- anleger zusammenarbeiten. „CTAs sind äußerst professionell aufgestellte Anleger. Sie kennen ihr Risikobudget, haben eine präzise Vorstellung ihrer Ziel-Asset-Alloca- tion und wissen genau, was sie benötigen“, erklärt Volker Kurr. Er leitet das institutio- nelle Geschäft in Europa für Legal & Ge- neral Investment Management (LGIM) und ergänzt: „Die wichtigste vorgegebene Größe bei CTAs ist das Risikobudget. Es wird im Regelfall vom Unternehmens-Treasurer oder der Unternehmensleitung bestimmt.“ Der relativen Anlagefreiheit entsprechend ist die Asset Allocation der CTAs mehr auf Contractual Trust Arrangements (CTAs) unterliegen keinen engen regulatorischen Leitplanken und sind in ihrer Kapitalanlage daher freier als andere Investoren. Die Manager nutzen ihre Anlagefreiheiten. CTA – doppelseitige Treuhand CTAs haben ein Zwitterdasein: Auf der einen Seite handelt es sich um eine Direktzusage, auf der anderen Seite lagert das Unternehmen die Pensionsgelder an das CTA aus. Während andere Investorengruppen extern reguliert sind, geben sich CTAs im Grunde genommen ihre eigenen Regularien. Quelle: Mayer Brown Arbeitgeber Arbeitnehmer Kapitalmarkt Direktzusage/ Versorgungsanspruch bzw. Anspruch aus Wertguthaben Verwaltungstreuhand Vermögensübertragung/Erstattung Sicherungstreuhand Treuhänder Kapitalanlagegesellschaft Anlage/ Vermögensverwaltung FOTO : © I NGR I D JOS T- F R E I E , ADAM1 2 1 | S TOCK . ADOB E . COM » Die wichtigste vorgegebene Größe bei CTAs ist das Risikobudget. « Volker Kurr, Head of Europe, Institutional, Legal & General Investment Management, Frankfurt Relativ frei 242 N o. 2/2020 | www.institutional-money.com P R O D U K T E & S T R A T E G I E N : CONT RAC TUA L T RUS T ARRANGEMENT ( C TA )

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