Institutional Money, Ausgabe 2 | 2020

Pastor zu werden, habe er nie gehegt, aber er habe während des Theologiestudiums ge- lernt, Glaubenssätze, von denen es zum Beispiel auch im Asset Management nur so wimmelt, zu untersuchen und vorsichtig mit ihnen umzugehen. Zu viel Komplexität Ein Glaubenssatz in der bAV lautet, dass das deutsche System mit seinen fünf Durch- führungswegen über die Zeit so gewachsen und daher zwar komplex sei, aber nicht zu ändern. Ohlrogge sieht das anders: „Es gibt – speziell in Deutschland – viel zu viele Durchführungswege und Systeme. Die Durchführungswege erfahren unterschiedli- che steuerliche und sozialversicherungs- rechtliche Behandlungen. Bei der Direkt- zusage können Sie hohe Beiträge direkt zuführen, müssen die Renten dann aber aus dem laufenden Geschäft finanzieren. Direkt- versicherung, Pensionskasse und Pensions- fonds erlauben die maximale steuerbegüns- tigte Zuführung von 6.624 Euro pro Jahr. Sozialversicherungsfrei geht nur die Hälfte. Dieser Betrag ist nicht schlecht, aber weit kommen Sie damit auch nicht, besonders wenn man das gegenwärtige Zinsumfeld beziehungsweise die Garantieverzinsung der Lebensversicherer betrachtet.“ Wenn ein Unternehmen mehr extern finanzieren wol- le, müsste es den Weg einer rückgedeckten Unterstützungskasse gehen, wenn es größe- re Anlagefreiheit wolle, den des Pensions- fonds. Aber jeder Durchführungsweg hätte dann auch wieder Einschränkungen. An- sonsten bleibt nur noch die Direktzusage, bei der das Unternehmen die Renten aus dem laufenden Geschäft bestreiten muss. Ein Weg aus der Direktzusage ist außerdem die Ausgliederung von voll ausfinanzierten Rentnerbeständen an einen seriösen Dritten. Dieser Weg steckt aber in Deutschland noch in den Kinderschuhen. Notfalls mit Obligatorium „Sinnvoll wäre es, wenn alle Zuführun- gen zur bAV, egal in welcher Höhe, für die Unternehmen als Betriebsausgaben anre- chenbar und damit für die Arbeitnehmer und Arbeitgeber steuer- und sozialabgaben- frei wären. Dann würden nicht nur zirka 300 Euro (4,4 bis 4,8 Prozent des letzten Grundgehalts) Betriebsrente im groben Schnitt rauskommen wie jetzt, sondern deutlich mehr“, ist Ohlrogge überzeugt. Er sieht die Notwendigkeit, dass Men- schen an ihrem Lebensabend vernünftig versorgt sind, weil für viele die Rente und die private Vorsorge nicht ausreichen. Dass FOTO : © P R I VAT » Man muss die Regel, dass Pensionskassen zu jeder Zeit zu 100 Prozent bedeckt sein müssen, abschaffen. « Hans Ohlrogge, Inhaber Ohlrogge Consulting Auf den ersten Blick passen seine riskanten Sportarten wie Klettern und Mountainbike-Fahren nicht zur bAV. „Doch, bei beidem loten Sie die Risiken aus, sichern diese – soweit sinnvoll – ab, sodass Sie nur diejenigen Risiken eingehen, die Sie tragen können und wollen. Und Ausdauer benötigen Sie bei beidem!“, meint Hans Ohlrogge. 238 N o. 2/2020 | www.institutional-money.com POR T RÄ T: HANS OHL ROGGE | I BM

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