Institutional Money, Ausgabe 1 | 2020

Für Asset Manager bedeutet dies, dass sie Know-how und Reporting-Möglichkeiten speziell für Banken vorhalten müssen, wenn sie Depot-A-Manager zu ihren Kunden zählen wollen. Dabei werden insbesondere Umfang und Frequenz der Informationen, die Asset Manager liefern müssen, erhöht. Der Regulator zwingt die Banken mehr und mehr, sich selbst mit den eingegan- genen Risiken auseinanderzusetzen und die- se Aufgabe nicht an Dritte auszulagern. „Unter anderem zielen ja auch die MaRisk- Regelungen bereits in diese Richtung“, erklärt Linke. Ohne entsprechende Servi- cierung durch den Asset Manager stellt sich die Frage, ob sich der komplexe Aufwand lohnt, den eine Bank betreiben muss, wenn sie ihrem Depot A eine kleine Exoten- position beimischen möchte. Schließlich muss auch der Neuproduktprozess immer lückenloser erfolgen. „Support und Vertriebskonzept müssen stimmen, sonst werden Banken das eine oder andere Investment wohl künftig einfach nicht mehr tätigen“, schätzt Linke die Situa- tion ein. Fristenanpassung Basel IV adressiert auch die Fristigkeit in den Bankbilanzen. Um die kurzfristige Liquiditäts- quote (Liquidity Coverage Ratio, LCR), die sich auf die Liquidität innerhalb von 30 Tagen bezieht, hatte man sich bereits unmittelbar nach der Finanzkrise mit Basel III gekümmert. Hintergrund war, dass sich in der Lehman Krise gezeigt hat, dass Banken in Kri- senzeiten kaum Zugang zu kurz- fristigen Krediten hatten. Die Risiken, die sich aus einer solchen Liquiditätsklemme ergeben, will man künftig beschränken. „Die LCR bleibt unverändert“, weiß Lin- ke und erklärt, dass der Regulator mit Basel IV jetzt auch die längerfristige Liquidität der Banken ins Visier nimmt. Mithilfe der Net Stable Funding Ratio (NSFR) will er dafür sorgen, dass die Bilanzstruktur von der Fristigkeit her besser passt. „Die Fristen der Refinanzierung müssen an die Fristen im Anlageportfolio angepasst werden. Dadurch wird die Möglichkeit der Banken zur Fris- tentransformation eingeschränkt, und das wird sowohl Auswirkungen auf die Depot- A-Struktur als auch auf die Refinanzie- rungsstruktur haben“, verweist Linke auf die Folgen. Die Beobachtungsphase für die struktu- relle Liquiditätsquote läuft bereits seit 2011, und ab 28. Juni 2021, zwei Jahre nach In- krafttreten der CRR II, wird die neue Quote verbindlich. „Wenn ich eine 100-jährige österreichische Anleihe im Depot A habe, muss ich diese künftig auch langfristig finanzieren“, so Linke. „Im Prinzip kennt das jeder Kaufmann als goldene Bilanz- regel. Bisher konnten Banken zum Teil Fristentransformation in erheblichem Aus- maß betreiben.“ Am Proportionalitätsprinzip, auf das ins- besondere die Häuser aus dem Sparkassen- bereich und dem Volks- und Raiffeisen- verbund pochen, will man weiter festhalten. Schließlich waren es eher große Häuser, die das Finanz- system 2008 zum Wanken brach- ten. Entsprechend hat man im No- vember 2014 die 120 größten Bankhäuser der Eurozone unter EZB-Aufsicht gestellt, während die anderen unter ihrer jeweiligen na- tionalen Aufsicht verbleiben durf- ten. Die EZB kann von den von ihr überwachten Banken Kapitalzuschläge ver- langen, die über den allgemein geforderten acht Prozent liegen. Trotzdem sehen sich die kleinen Häuser einem besonderen Druck ausgesetzt. „Es ist vor allem die Vielzahl und der Detaillie- rungsgrad der aufsichtlichen Regelungen, die kleinen und mittleren Instituten Proble- me bereiten. Regulierungs- und Aufsichts- kosten sind – abgesehen von Eigenkapital- und Liquiditätsanforderungen – fixe Kosten, die naturgemäß gro- ße Banken weniger belasten. Kleine Banken haben hier grö- ßere Herausforderungen, damit zurechtzukommen“, erklärt Ger- hard Hofmann, Vorstandsmit- glied des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR). Er for- dert eine stärkere Beachtung des Proportionalitätsprinzips: „Volks- banken und Raiffeisenbanken gehören zu den am besten kapi- talisierten Banken. Daher setzen wir uns als BVR in Brüssel und gegenüber der Aufsicht für eine differenziertere, sprich proportio- nale Regulierung ein, die zur je- weiligen Institutsgröße und zum Risikoprofil der Bank passt.“ Bentlage hält die Anwendung des Proportionalitätsprinzips für richtig: „Es könnte gern noch ausgeprägter sein. Für die klei- neren Banken stellen die neuen Banken-Stresstest 2019 EZB und BaFin unterziehen Banken regelmäßigen Stresstests. Im Banken-Stresstest werden u. a. die Anlagen im Depot A verschiedenen Stress- szenarien unterworfen und die daraus resultierenden Risiken ermittelt. Aus den Ergeb- nissen ergibt sich eine Eigenmittel-Zielkennziffer. Steigt sie im Vergleich zum Vorjahr an, muss die Bank das eigene Depot entweder konservativer führen, was weniger Rendite bedeutet, oder mehr Eigenmittel vorhalten. Quelle: BaFin » Die Übergangsfristen waren großzügig, um den Banken Zeit zu geben, ihre Gesamtbanksteuerung anzupassen. « Dr. Matthias Henke, Rechtsanwalt & Partner der KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH FOTO : © K PMG L AW R ECH T S ANWA LT SGE S E L L SCHA F T MBH Szenario Zinsstrukturkurve Bilanzannahme 1 Planszenario Institutsindividuelle Annahmen dynamisch 2 Konstantes Zinsszenario +/–0 bps per 1. 1. 2019 statisch 3 Positiver Zinsschock +200 bps per 1. 1. 2019 statisch 4 Negativer Zinsschock –100 bps per 1. 1. 2019 statisch 5 Gradueller Zinsanstieg +40 bps pro Jahr jeweils zum 1. 1. statisch 6 Inverse Drehung +200 bps bis –60 bps per 1. 1. 2019 statisch N o. 1/2020 | www.institutional-money.com 269 S T E U E R & R E C H T : BANK ENR EGUL I E RUNG

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