Institutional Money, Ausgabe 1 | 2020

Banken in seinen Vorträgen regelmäßig da- ran, dass sie diese Zeit auch nutzen sollten. „Wir halten die Angleichung der Modelle für einen guten Ansatz. So wird ein Stück weit Waffengleichheit zwischen großen und kleinen Häusern hergestellt“, meint Bent- lage. Er kann in diesem Punkt entspannt sein, denn sein Haus ist auf die Vermögens- verwaltung und weniger aufs Kreditgeschäft fokussiert, sodass ihn diese Basel-IV-Anfor- derung wenig tangiert. Staatsanleihen teurer Auch der ungehinderten Investition in Staatsanleihen schiebt Basel IV – zu- mindest indirekt – einen Riegel vor. „Über den Stresstest wird durch die Hin- tertür auch für Staatsanleihen eine Kapi- talunterlegung eingeführt“, meint Bent- lage, und Linke ergänzt: „Bisher ist nämlich nicht für jede Posi- tion auf der Aktivseite eine Hin- terlegung mit Eigenkapital erfor- derlich. Tatsächlich mutet es skurril an, dass z. B. für griechi- sche Staatsanleihen eine Kapital- anforderung von null gilt. Hier setzt künftig die neue risikoin- sensitive Leverage Ratio an.“ Durch diese Anpassung will der Regulator Klumpenrisiken zumindest eindämmen. In vie- len bankeigenen Depots stecken nämlich Klumpenrisiken in Form von heimischen oder an- deren Staatsanleihen. Bekannt ist beispielsweise, dass französi- sche Banken viele Türkei-An- leihen in ihren Depots hatten und die italienischen Banken aufgrund des üblichen Home Bias überproportional viele ita- lienische Staatsanleihen. Will man vermeiden, dass beispiels- weise das italienische Banken- system zusammenbricht, wenn Italiens Bonität zurückgestuft wird, muss man eigentlich auch für Staatsanleihen eine Kapital- hinterlegung fordern. Look-Through Auch auf das Depot-A-Ge- schäft hat Basel IV Auswirkun- gen, insbesondere was den Ein- satz von Investmentfonds betrifft. Hier gibt es künftig drei Stufen: Die erste und beste Stufe ist, dass es volle Durchsicht gibt. „In dem Fall kann die Bank die Positionen im Fonds so behandeln, als wären sie im eige- nen Buch. Auch eine Berechnung durch Dritte bleibt dabei zulässig, wenn dem Institut entsprechende Daten zur Verfügung gestellt werden“, erklärt Linke. Ohne Datengrundlage gilt ein 20-prozentiger Zu- schlag für das Risikogewicht, wenn nicht die Bank selbst, sondern der Asset Manager die Solvabilitätszahlen berechnet. „Wenn der Asset Manager keine volle Durchsicht gewährt, gibt es als Zweites den mandatsbasierten Ansatz“, fährt Linke fort. „Hier wird von den höchsten Grenzen für die jeweiligen Risikoassetklassen ausge- gangen, die laut Fondsprospekt zulässig sind.“ Da die Grenzen im Prospekt übli- cherweise weit gehalten werden, führt dies zu hohen Eigenmittelanforderungen für die etwas weniger trans- parenten Fonds. Als Drittes gibt es nicht in der EU zugelassene Fonds, die kaum Informationen preisgeben. „Wenn eine Bank die einzelnen Holdings gar nicht identifizieren kann, muss sie die Fondsposition zu 100 Prozent mit Eigen- mitteln hinterlegen – das ist das 12,5-Fache vom bisheri- gen Wert“, erklärt Linke und vergleicht: „Das Schlimmste, was bisher passieren konnte, ist, dass man mögliche Aus- fälle mit der ursprünglichen Basel-I-Quote, also zu acht Prozent, mit Eigenmitteln hinterlegen muss.“ Hier kommt es also künftig zu dramatischen Änderungen. „Das bedeutet, dass man am Look-Through nicht mehr vorbeikommt“, resü- miert Linke, und Bentlage stimmt ihm zu: „Künftig benötigen wir bei allen Fondsprodukten, die wir ins Depot A nehmen, volle Durchsicht und Transparenz. Das wird wirklich zu einem K.o.-Kriterium.“ FOTO : © S UB S I D I UM CONS U LT I NG » Die Möglichkeit der Banken zur Fristentransformation wird eingeschränkt. « Thomas Linke, Geschäftsführer Subsidium Consulting GmbH, Oberstdorf Die Bankenregulierung Basel IV … … greift an vielen Punkten. Dabei setzt der Regulator viele Stellschrauben ein, um den Bankensektor zu stabilisieren. Die Regulierungspakete Basel III und Basel IV sollen den Bankensektor stärken. Die Frage ist: Wo ist ein Maß erreicht, an dem man ausreichend Komfort hat? Quelle: Institutional Money Was wird geregelt? Instrument Solvabilitätsstärkung Eigenmittelhinterlegung Weniger Abweichung vom Standardmodell „Output Floor“ bis Januar 2027 auf mindestens 72,5 % des Standardmodells Risikogerechtere Bewertung von Staatsanleihen Stresstest + Leverage Ratio Bessere Durchsicht bei Fonds im Depot A Je weniger Durchsicht, desto höhere Eigenkapitalanforderungen Risikobewertungen lieber inhouse vornehmen Es gibt Zuschläge, wenn z. B. Externe die Solvabilitätszahlen berechnen (CRR) Kurzfristige Liquidität (bis 30 Tage) und weitere Liquiditäts- puffer durch defensive Papiere mit exzellentem Rating Liquiditätsdeckungsquote, Liquidity Coverage Ratio (LCR) / High Quality Liquid Assets (HQLA) Langfristige Liquidität (1 Jahr) Strukturelle Liquiditätsquote, Net Stable Funding Ratio (NSFR) Begrenzung der Bilanzsummenausweitung Leverage Ratio Geordnete Abwicklung Bank Recovery and Resolution Directive (BRRD), Einführen des einheitlichen Abwicklungsfonds Proportionaliätsprinzip Die 120 größten Banken unter EZB-Aufsicht mit der Mög- lichkeit, von ihnen höhere Kapitalzuschläge zu verlangen 268 N o. 1/2020 | www.institutional-money.com S T E U E R & R E C H T : BANK ENR EGUL I E RUNG

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