Institutional Money, Ausgabe 1 | 2020

D ass die Aktien der Deutschen Bank und der Commerz- bank, aber auch jene der So- cieté Générale ab dem Start der Turbulenzen infolge der Coronavirus- krise deutlich stärker an Boden verloren als der DAX oder der Euro Stoxx 50, ist ein klares Hinweis darauf, dass die Marktteil- nehmer bezüglich der Banken nach wie vor kein gutes Gefühl haben. Auch elf Jahre nach dem Ende der Finanzkrise bleiben die Kreditinsti- tute Sorgenkinder der europäischen Wirtschafts- und Geldpolitik. Und das obwohl der Basler Ausschuss für Bankenaufsicht (BCBS) schon unmittelbar nach den wegen der Finanzkrise notwendig gewordenen Bankenrettungsaktionen mit Basel III zügig ein Regulierungspaket zu schnüren begann, das zunächst den Zähler der auf- sichtsrechtlichen Eigenkapitalquote im Fo- kus hatte: Er forderte mehr Eigenkapital und eine höhere Liquidität der Eigenmittel. „Die Übergangsfristen waren verhältnismä- ßig großzügig, um den Banken Zeit zu ge- ben, die Auswirkungen von Basel III zu kal- kulieren, das Eigenkapital zu stärken und ihre Gesamtbanksteuerung entsprechend an- zupassen. So etwas geht nicht über Nacht“, weiß Matthias Henke, Rechtsanwalt und Partner bei KPMG Law Rechtsanwaltsge- sellschaft mbH. Basel IV Nun nimmt der Regulator mit Basel IV den Nenner in den Fokus: die Bewertung der Risiken. Dabei geht es um die Bemes- sung der Risikopositionen der Bank im Kre- ditbereich, also Marktpreisrisiken, Kontra- henten- und operationelle Risiken. „Dabei lässt der Regulator all seine Erfahrung mit einfließen, denn aus der Aufsichtspraxis heraus ergeben sich weitere Erkenntnisse. Es handelt sich bei der Bankenregulierung um eine extrem komplexe Steuerung“, meint Henke. Der Basler Ausschuss baute alles mit ein und präsentierte seine Überarbeitung von Basel III am 7. Dezember 2017 als „Basel III: Finalising postcrisis reforms“. Weil viele Akteure diese Weiterentwicklung als gravierend ansehen, wird hier oft von „Basel IV“ gesprochen, wobei dies nicht der offizielle Wortlaut ist. Auch hier lassen die Regulatoren den Banken durch Übergangsfristen zwar Zeit für Anpassungen, aber die Regulierungsstu- fen folgen eine nach der anderen. Zeit zum Verschnaufen bleibt da nicht. Während das Basel-Rahmenwerk ein internationaler Standard ist, besteht die Umsetzung auf EU-Ebene bisher aus der Capital Requirements Directive IV (CRD IV) und der Capital Requirements Regula- tion (CRR), die beide am 1. Januar 2014 in Kraft getreten sind. Auch auf europäischer Ebene geht es Schlag auf Schlag: „Die neue europäische Bankenregulierung wurde im April 2019 verabschiedet“, erklärt Thomas Linke. „Dabei wurde die CRD von Num- mer vier auf Nummer fünf angehoben, und die CRR von Nummer I auf Nummer II.“ Linke berät mit seinem Unternehmen Subsidium Consulting kleine bis mittelgro- ße Regionalkreditinstitute bei der Veranla- gung ihrer Eigenmittel und hilft auch Asset Seit der Finanzkrise beschäftigt die im Anschluss gestartete Regulierungsoffensive die Bankenwelt, und ein Ende ist dabei nicht abzusehen. Das Basel-IV-Paket fordert jetzt weitere Anpassungen der Branche in vielen Bereichen. Eigenkapitalquote So berechnet sich die aufsichtsrechtliche Eigenkapitalquote von Banken. Während es in Basel III in erster Linie um den Zähler dieses Bruchs ging, befasst sich Basel IV insbesondere mit dem Nenner, also mit der Bewertung der Risikopositionen der Kreditinstitute. Am Ende soll das Verhältnis zwischen den eingegangenen Risiken und dem haftenden Eigenkapital solide sein. Quelle: Institutional Money FOTO : © B E RT BOS T E LMANN | B I L D FOL I O, MOTORT I ON | S TOCK . ADOB E . COM » Künftig benötigen wir bei allen Fonds- produkten, die wir ins Depot A nehmen, volle Durchsicht und Transparenz. « Michael Bentlage, Vorsitzender des Vorstands, Hauck & Aufhäuser Privatbankiers AG, Frankfurt Stärkung der Widerstand skraft Aufsichtsrechtliche Haftendes Eigenkapital Qualität und Quantität von Kapital und Liquidität EK-Quote = also Gewichtete Risikoaktiva Bemessung der Risikopositionen einer Bank, insbesondere im (Risk Weighted Assets, RWA) Kredit-, Markt-, Kontrahenten- und operationellen Risiko der Säule 1 266 N o. 1/2020 | www.institutional-money.com S T E U E R & R E C H T : BANK ENR EGUL I E RUNG

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