Institutional Money, Ausgabe 4 | 2019

Umsetzung der Verordnung bereits Mitte 2020 oder erst Ende 2022 erfolgen wird. Was erwarten Sie? Nathan Fabian: Ich erwarte, dass die Umset- zung noch vor 2022 erfolgt. Es wird wahr- scheinlich auf eine Implementierung im Jahr 2021 hinauslaufen. Denn auch wenn sicher noch viele Aspekte in Bezug auf unseren Vorschlag zu verhandeln sein wer- den: Eine Verschiebung auf 2022 wäre zu weit. Denn zum einen drängt die Zeit, zum anderen wächst der Markt für nachhaltige Investments geradezu rasant. Nahezu jeden Tag werden neue Finanzprodukte aufgelegt, deren Umweltaspekte nicht eindeutig klar sind. Das ist nicht nur schlecht für die Märkte und deren Teilnehmer, sondern auch für die Investoren. Daher brauchen wir ei- nen möglichst frühen Beginn. Welche Länder sind es, die eine Verschie- bung betreiben? Genannt wurden hier vor allem Deutschland, Österreich und Luxem- burg. Nathan Fabian: Es ist nicht ganz so einfach. Aus deutscher Sicht wird der Markt zum einen mehr Zeit brauchen, um die Taxo- nomie zu verstehen. Zum anderen wurde angemahnt, die Verfügbarkeit von Unter- nehmensdaten sei noch nicht weit genug gediehen. Das ist sicher ein sinnvoller Hinweis, nur rechtfertigt er aus meiner Sicht keine Verschiebung um fast drei Jahre. An den Kapitalmärkten wird ständig und seit jeher mit unvollkommenen In- formationen gearbeitet. Die Vorstellung, dass wir auf einen perfekten Informations- stand warten sollen, ist deshalb kaum der richtige Ansatz. Sehr viel substanzieller als die zeitliche Frage sind meiner Ansicht nach die Diskussionen über bestimmte Technologien zur Energiegewinnung wie Kernkraft und Gasenergie und ob diese in die Taxonomie einbezogen werden sollen oder nicht. Sehen Sie denn die Chance einer Einigung zwischen Frankreich und Deutschland, die ja am Ende gewissermaßen die beiden Pole in der Diskussion um die Aufnahme von Atomkraft in die Taxonomie darstellen? Nathan Fabian: Mein Kommentar dazu kann sich wirklich nur auf die technische Per- spektive beziehen, denn die politische Ver- antwortung liegt bei anderen. Aus techni- scher Sicht leistet Kernenergie natürlich einen wesentlichen Beitrag zur CO 2 -Redu- zierung. Das haben wir in unserem Bericht klargestellt. Die Herausforderung besteht darin, auch einem anderen Aspekt der Taxonomie gerecht zu werden, das ist das inzwischen häufig mit DNSH abgekürzte Kriterium des englischen „Do No Signifi- cant Harm“. Auch Energiegewinnung darf natürlich keinen signifikanten Schaden anrichten und muss mit anderen EU-Geset- zen zum Umweltschutz und zum Schutz von Gewässern und dem Ökosystem in Übereinstimmung stehen. Hier war in der TEG keine endgültige Übereinstimmung zu erzielen. Wo verläuft denn genau die Trennlinie der Meinungsverschiedenheiten einzelner Mit- gliedsstaaten? Nathan Fabian: Damit die Kernenergie in die Taxonomie aufgenommen werden kann, müssen die beiden genannten Aspekte er- füllt sein. Einig sind sich im Prinzip alle in Bezug auf den wesentlichen Beitrag von Kernenergie zur CO 2 -Reduktion. In Bezug auf ihren möglichen Schaden haben wir aus technischer Sicht empfohlen, dass an Fort- schritten gearbeitet werden muss, was die Entsorgung von radioaktiven Abfällen an- geht. Das ist das Einzige, was wir als tech- » Ich erwarte, dass die Umsetzung noch vor 2022 erfolgt. Es wird wahr- scheinlich auf eine Implementierung im Jahr 2021 hinauslaufen. « Nathan Fabian, CIO der UN-Initiative PRI in London A L L E F OTO S : © S A R A H WE A L 82 N o. 4/2019 | www.institutional-money.com THEOR I E & PRA X I S : NATHAN FAB I AN | PR I

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