Institutional Money, Ausgabe 4 | 2019

N ur wer weiß, dass sie existie- ren, kann mögliche Lücken in seiner Altersvorsorge er- kennen und Vorsorge betrei- ben. Das klingt logisch, hat aber bei der Realisierung erhebliche Konsequenzen für die Anbieter der ersten, zweiten und dritten Säule. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) will nämlich das dicke Brett der säulenübergreifenden Ren- teninformation angehen, was bedeutet, dass die Anbieter Informationen nach einem ein- heitlichen Standard zuliefern müssen. Motiv dieser Initiative ist der demografi- sche Wandel. Gesetzgeber in allen Ländern machen sich verstärkt Gedanken darüber, ob ihre Bevölkerung ausreichend fürs Alter vorsorgt. Tut sie das nicht, besteht die Gefahr, dass die Zahl alter Menschen, die den sozialen Sicherungssystemen zur Last fallen, deutlich steigt – und das will man vermeiden. Ein relativ preisgünstiges Mittel, Menschen zu mehr Vorsorge zu animieren, ist, die Transparenz der bisher aufgebauten Altersvorsorge zu erhöhen, um so eventuel- len Handlungsbedarf erkennbar zu machen. Gesetzgebungsverfahren Der erste sichtbare Schritt in Richtung säulenübergreifende Information war die Studie „Konzeptionelle Grundlagen für eine säulenübergreifende Altersvorsorgeinfor- mation“. Sie wurde vom Beratungsunter- nehmen Aon und dem Institut für Versiche- rungswissenschaften der Universität Ulm, Prof. Dr. Hans-Joachim Zwiesler, im Auf- trag des BMAS erstellt und im März 2019 öffentlich vorgestellt. Danach gab es keine nach außen gerich- teten Aktivitäten mehr. Klaus Morgenstern, Sprecher des Deutschen Instituts für Alters- vorsorge (DIA), Berlin, hat den weiteren Fortgang des Projekts im Blick: „Wie zu hören ist, will die zuständige Fachabteilung um Minister Heil im vierten Quartal 2019 oder spätestens im ersten Quartal 2020 einen Gesetzentwurf vorlegen. Bis dieser dann ein Stadium erreicht hat, dass er im Bundeskabinett behandelt werden kann, dürfte noch einige Zeit vergehen.“ Mögli- cherweise nimmt die gesetzgeberische Ar- beit im Lauf des nächsten Jahres Fahrt auf. Das Gute ist: Bereits durch die Diskus- sion der säulenübergreifenden Information ist unter den Anbietern von Altersvorsorge- lösungen die Verständigung darüber ein Stück vorangekommen. Dazu hat auch we- sentlich die Diskussion in der Gesellschaft für Versicherungswissenschaft und -gestal- tung e. V. (GVG) beigetragen. „Einigkeit besteht z. B. darin, dass im ersten Schritt nur jene Informationen für das Konto ver- wendet werden, die ohnehin schon geliefert werden müssen, nämlich im Rahmen der unterschiedlichen Informationspflichten für die einzelnen Säulen der Altersvorsorge. Die Anbieter, vor allem in der betrieblichen Altersversorgung, hatten ja immer ange- mahnt, dass mit dem Konto kein neuer Mehraufwand entstehen dürfe“, erklärt Morgenstern. Das kann Klaus Stiefermann, Geschäfts- führer der Arbeitsgemeinschaft für betrieb- liche Altersversorgung (aba), nur bekräfti- gen: „Eine säulenübergreifende Information ergibt Sinn, aber nur wenn sie nutzerorien- tiert ist, praxisgerecht ausgestaltet wird und kostengünstig durch die Versorgungsein- richtungen umgesetzt werden kann.“ Er erklärt, dass die aba im Interesse ihrer Mit- glieder und der bAV bereits in den unter- schiedlichsten Gremien mitarbeite, die sich mit diesem Thema beschäftigen. „Mit dem Projekt ist nämlich auch die Hoffnung ver- bunden, von heute bestehenden Informa- Übersichtliche Renteninformation. Mehr Transparenz bei der individuellen Altersvorsorge soll Bürger zu mehr Vorsorge animieren. Anbieter aller drei Säulen sind jetzt gefordert, zur Erhöhung der Transparenz beizutragen. Spätestens im ersten Quartal 2020 soll ein entsprechender Gesetzentwurf vorliegen. Ziel der säulenübergreifenden Renteninformation soll sein, dass die Bürger möglichst vollständige, verständliche, verlässliche und vergleichbare Informationen aus allen drei Säulen der Alterssicherung erhalten. FOTO : © GMF Freier Blick auf alle Säulen 280 N o. 4/2019 | www.institutional-money.com S T E U E R & R E C H T : R ENT EN I NFORMAT I ON

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