Institutional Money, Ausgabe 2 | 2019

ments vorlegen zu wollen. Es wird sich an Versicherer, Banken und Asset Manager richten und unverbindliche Auslegungsentscheidungen darüber enthalten, wie die Investoren mit Nachhaltig- keitsrisiken umgehen sollen: im Risikomanagement, in der Organisation, in den Ge- schäftsprozessen und in der Kommunikation. Nach der Offenlegung und dem Risikomanagement küm- mern sich die Regulatoren auch um geeignete Referenz- werte. Hinsichtlich der Refe- renzwerte für CO 2 -arme Investitionen gab es am 25. Februar 2019 einen Verord- nungsvorschlag der EU- Kommission. Darin geht es um Nachhaltigkeits-Bench- marks, also die Frage, wel- che Indizes, die von Zertifi- katen oder Fonds als Nach- haltigkeits-Benchmark ge- nutzt werden, geeignet sind. Parallel dazu hat die EU- Kommission die Versiche- rungsaufsicht EIOPA gebe- ten, Vorschläge zu entwickeln, wie Nach- haltigkeitsaspekte auch in der Versiche- rungsregulierung unter Solvency II berück- sichtigt werden können. Erste Vorschläge hat die Aufsichtsbehörde Anfang Mai über- mittelt. Dabei geht es im ersten Bericht vor allem um Organisation und Management, also Säule zwei und drei von Solvency II. Taxonomie Der Schlüssel zu weiteren Schritten wird das EU-einheitliche Klassifikationssystem (Taxonomie) sein, das ein Meilenstein für diesen Bereich sein dürfte und daher auch noch einige Zeit benötigen wird. Während die Arbeiten an den Offenlegungsvorschrif- ten, am Risikomanagement und an den Referenzwerten noch von der aktuellen EU- Kommission abgeschlossen wurden, steht das schwierige Thema der einheitlichen Taxonomie wohl für die kommende EU- Kommission auf der Agenda. Die Klärung der Begriffe ist wichtig, weil Nachhaltigkeit ein extrem breites Feld mit vielen Aspekten ist, die in Europa aktuelle längst nicht überall gleich verstanden wer- den. Frankreich sieht Atomenergie bei- spielsweise als nachhaltig an, weil sie CO 2- sparend ist, während diese Energieform in Deutschland und Österreich unter Nachhal- tigkeitsaspekten nicht geduldet wird. Vom Finanzsektor kann man andere Emis- sionswerte erwarten als von der Chemie- branche … Das macht es schwierig, klare Regeln aufzustellen. Am Ende des Prozes- ses sollte eine Taxonomie vorliegen, auf deren Grundlage sich einheitliche Standards festlegen lassen. Solche Standards werden für EU-Green-Bonds ebenso benötigt wie für die Definition von Low-Carbon-Indizes, die man als Benchmarks für Low-Carbon- Strategien benötigt. In einer Stellungnahme des Bundesrates vom 10. September 2018 begrüßt dieser aus- drücklich die Einführung der Taxonomie. Sie helfe, „die notwendige Transparenz für nachhaltige Investitionen zu erlangen und sogenanntes Greenwashing zu verhindern“. Um die Taxonomie zu erarbeiten, wurde im Juni 2018 eine Technical Expert Group on Sustainable Finance zusammengestellt, die je nach bearbeitetem Thema unterschiedlich viele Mitglieder hat. Im ersten Bericht, den diese Gruppe erarbeitet, geht es zunächst nur um die Transparenz und Offenlegung von Nachhaltigkeitsaspekten durch Unterneh- men. Die darin enthaltenen Empfehlungen sollen in die „Unverbindlichen Leitlinien zu nichtfinanziellen Informationen“ der EU ein- gearbeitet werden. Laut Angaben der EU-Kommission wird die TEG ihre weiteren Berichte zur Taxono- mie, zu CO 2 -Benchmarks und zu Green Bonds noch bis Juni 2019 vorlegen, und der Zeitplan für die künftigen Berichte sieht wie folgt aus: • Klimaschutz (bis Dezember 2019) • Anpassung an den Klimawandel (bis Dezember 2019) • Nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen (bis Juli 2022) • Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft, Abfallvermeidung und Recycling (bis Juli 2021) • Vermeidung und Verminderung von Umweltverschmutzung (bis Juli 2021) Um Europas Investoren zu „nachhaltigem“ Investieren zu bewegen, muss klar sein, was darunter zu verstehen ist. Und solange Frankreich Atomkraft als CO 2 -arme Technologie einstuft, während Deutschland den Atomausstieg vorantreibt, besteht Klärungsbedarf. N o. 2/2019 | www.institutional-money.com 253 S T E U E R & R E C H T : E SG - R EGUL I E RUNG

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