Institutional Money, Ausgabe 2 | 2019

zen, die die Verantwortlichen sehr schnell in Bedrängnis bringen können. Bedrängnis in welcher Form? Etterer: Häufige Vorwürfe in diesem Zusam- menhang sind beispielsweise die Verletzung von Sorgfaltspflichten, Organisations-, Aus- wahl- und Kontrollverschulden. Bestätigen sich solche Vorwürfe, kann das für die Verantwortlichen oft zivil-, straf- oder ar- beitsrechtliche Probleme mit sich bringen. Um solchen Risiken von vornherein aus dem Weg zu gehen, empfehlen wir die Orientierung anhand einer Art „Landkarte“, die die wesentlichen Etappenziele einer ord- nungsgemäßen Kapitalanlage zusammen- führt. Grob gesagt sind es drei Stationen, die sozusagen mit Leben gefüllt werden müssen: die Planungsphase mit der Erstel- lung einer Anlagerichtlinie und der Orga- nisation der Vermögensverwaltung, die Durchführungsphase mit einem systemati- schen Vermögensausschreibungsverfahren für die Ermittlung der nötigen Umsetzungs- und Vertragspartner und am Ende die Kon- trollphase mit Vermögensreporting, Vermö- genscontrolling und Transparenzbericht zur Dokumentation über die Durchführung einer sachgerechten Kontrolle und Überwa- chung der Kapitalanlage. Was muss man unter einem von Ihnen angesprochenen „angemessenen Risiko- management“ verstehen? Etterer: Wesentliche Elemente des geforder- ten Risikomanagements sind zum einen klar formulierte und aussagekräftige Anlage- richtlinien, zum anderen die Kontrolle der Tätigkeit der beauftragten Dritten wie KVG, Verwahrstelle und/oder Vermögens- verwalter. Dabei ist es nicht ausreichend, diese Kontrolle nur einmal jährlich vorzu- nehmen. Vielmehr wird eine fortlaufende Überwachung der Geldanlagen gefordert. Um dieser Anforderung nachkommen zu können, benötigen Investoren eine aussage- kräftige Berichterstattung. Dazu gehört bei- spielsweise auch, dass sich der Anleger in regelmäßigen Abständen über die Zusam- mensetzung sowie die Rendite-, Risiko- und Kostenstruktur und die Umsetzung des Managementkonzepts informieren kann. Deshalb bedarf es aus unserer Sicht entspre- chender begleitender Informationen über die Anlagen eines Investors, die ihn in ver- ständlicher Art und Weise über die Aktivi- täten des Managers informieren, aber auch über die Zusammenhänge, wie dessen Er- gebnisse zustande gekommen sind. Was meinen Sie konkret? Etterer: Er muss zum Beispiel einen vertie- fenden Einblick in die Qualität und Funk- tionsweise der eingesetzten Investments, aber auch in Laufzeitenstrukturen und Fun- gibilitäten seiner Anlagen erhalten. Außer- dem sind Erkenntnisse über die Quoten- steuerung der Anlageklassen mit Blick auf den nachhaltigen Vermögensschutz von Be- deutung. Nicht umsonst fordern Aufsichts- behörden und auch immer mehr Anleger daher ein aussagekräftigeres und verständ- licheres Berichtswesen, um vor allem den Informationsgehalt im Hinblick auf ein leis- tungsfähiges Risikomanagement bei der Geldanlage zu verbessern. Das hat uns überhaupt erst auf die Idee gebracht, unse- ren Transparenzbericht ins Leben zu rufen. Mit dieser erweiterten und insbesondere einer auch für Laien verständlichen Erläu- terung zu den Fondsanlagen soll einem An- leger ein deutlich höheres Maß an Einsicht in das Anlagemanagement seines Fonds » Die meisten für die Kapitalanlage Verantwortlichen in einer Stiftung, einem Verband oder einer Kommune sind keine Spezialisten für das Kapitalmarktthema. « Alexander Etterer, Rödl & Partner A L L E F OTO S : © F LOR I A N T R E T T E N B ACH | E Y E C ATCHM E 244 N o. 2/2019 | www.institutional-money.com PRODUK T E & S T RA T EG I EN : AL EXANDER ETTERER | RÖDL & PARTNER

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