Institutional Money, Ausgabe 2 | 2019

Weil Fonds es besonders nötig haben? Etterer: Mit den gesetzlich vorgeschriebenen Veröffentlichungen zu einem Investment- fonds wie dem Verkaufsprospekt sowie den Jahres- und Halbjahresberichten und den wesentlichen Anlegerinformationen steht natürlich schon eine ganze Reihe an Infor- mationen über einen Investmentfonds zur Verfügung. In den Gesprächen mit unseren Mandanten in der Wirtschaftsprüfung wur- de aber immer wieder deutlich, dass der daraus zu gewinnende Informationsgehalt gerade für semiprofessionelle Anleger in der Regel bei Weitem nicht ausreicht, um die Haftungsrisiken in den Griff zu bekommen. Hier setzt der Transparenzbericht für Invest- mentfonds an. Er unterstützt den Anleger darin, die mit der Fondsanlage verbundenen Haftungsrisiken zu erkennen, zu kontrollie- ren und zu überwachen. Was bemängeln Sie konkret? Etterer: Man darf nicht vergessen, dass wir nicht umsonst von semiprofessionellen Investoren sprechen. Die meisten für die Kapitalanlage Verantwortlichen in einer Stiftung, einem Verband oder einer Kom- mune sind keine Spezialisten für das Kapi- talmarktthema. Nicht umsonst klagt diese Zielgruppe über schwerfällig zu lesende Verkaufsprospekte und teilweise sehr ab- strakte Darstellungen, was sicher nicht zu- letzt einem ja durchaus legitimen Bemühen der Hausjuristen, das Haftungsrisiko der eigenen KVG möglichst gering zu halten, geschuldet ist. In den Jahres- und Halbjah- resberichten erschweren zudem in der Regel sehr allgemeine Ausführungen den Blick auf das Wesentliche. Viele Aussagen stehen nicht unmittelbar im Zusammenhang mit dem tatsächlich operativen Fondsmanage- ment, und oft ist die Darstellung von mög- lichen Risiken zu abstrakt. Zudem ist die Zeitspanne vom Berichtstermin bis zur Ver- öffentlichung des Berichts zu groß. Daher besteht hier durchaus Optimierungsbedarf. Man sollte dabei auch nicht vergessen, dass gerade Investorengruppen wie Stiftungen und Kirchen, aber auch Versorgungswerke oder deutsche Gebietskörperschaften in Bund, Ländern und Kommunen besondere Vorschriften gerade in Bezug auf ihre Geld- anlage zu beachten haben. Und darin ist die Umsetzung eines angemessenen Risiko- controllings nach den Regelungen der Cor- porate Governance zum Schutz des Vermö- gens explizit gefordert. Fondsgesellschaften können mit dem Transparenzbericht einen erheblichen Beitrag dazu leisten, diese Investoren dabei zu unterstützen. Steht es wirklich so schlimm um die ord- nungsgemäße Berichterstattung über die Kapitalanlagen der von Ihnen genannten Investorengruppen? Etterer: Diverse Studien und Berichte etwa zum Anlageverhalten von deutschen Stif- tungen zeigen, dass viele dieser Institutio- nen noch nicht einmal über ein eigenes Kontrollorgan bezüglich ihrer Finanzanla- gen verfügen. In vielen Fällen, in denen das Kuratorium beziehungsweise der Beirat die langfristige Anlagestrategie kontrollieren soll, verfügt dieses Gremium weder über Spezialisten, noch wird seitens der Stiftung die Vermögensverwaltungsfachkompetenz bei der Besetzung der Gremien als wichtig angesehen. Und noch immer zeigt die Pra- xis, dass viele Stiftungen ihre Jahresrech- nung nicht regelmäßig veröffentlichen und sich damit einer öffentlichen Kontrolle durch Transparenz regelrecht entziehen. Gleichzeitig zeigt vor allem die jüngere Rechtsprechung, dass auch Stiftungen Ge- fahr laufen, sich mit unkontrollierter bezie- hungsweise nicht ordnungsgemäßer Vermö- gensverwaltung diversen Risiken auszuset- » Viele Stiftungen verfügen noch nicht einmal über ein eigenes Kontrollorgan. « Alexander Etterer, Rödl & Partner A L L E F OTO S : © F LOR I A N T R E T T E N B ACH | E Y E C ATCHM E 242 N o. 2/2019 | www.institutional-money.com PRODUK T E & S T RA T EG I EN : AL EXANDER ETTERER | RÖDL & PARTNER

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