Institutional Money Kongress 2023
Green Infrastructure – Investments in unsere Zukunft Investments in Erneuerbare Energien aus regulatorischer Sicht Regulierte institutionelle Investoren haben die Möglichkeit mit Investments in diese Assetklas- se Ihre ESG- und Nachhaltigkeitsziele zu errei- chen. Damit ein Investment als nachhaltig ein- gestuft wird, muss es einige Kriterien erfüllen. Es muss den Standards, die gemäß der Sus- tainable Finance Disclosure Regulation (SFDR) offenzulegen sind, entsprechen. Finanzmarkt- teilnehmer müssen in ihren vorvertraglichen Informationen Erläuterungen zur Einbeziehung nachhaltiger Investitionsziele abgeben. Grundsätzlich werden mit Erneuerbaren Ener- gien Produkten ökologische Merkmale im Sin- ne der Offenlegungsverordnung beworben, da durch solche Investments CO 2 eingespart werden soll. Daher fällt ein Spezial-AIF nach dem KAGB mit dem Fokus auf Erneuerbare (QHUJLHQ XQWHU GLH 7UDQVSDUHQ]SÀLFKWHQ HLQHV „Artikel 8“-Produkts nach der Offenlegungs- YHURUGQXQJ $XFK GLH .ODVVL¿]LHUXQJ DOV VRJ „Artikel 9“ Fonds (Impact-Fonds) nach der Of- fenlegungsverordnung ist möglich. Die LHI hat bisher drei Artikel 9 und zwei Artikel 8 Fonds im Portfolio. Weitere sind bereits in der Planung. Insbesondere Art. 9 Fonds nach der SFDR be- GLQJHQ QLFKW QXU EHVRQGHUH 9HUSÀLFKWXQJHQ auf der Produktebene, sondern setzen ebenso voraus, dass der Assetmanager, also die KVG selbst nachhaltig wirtschaftet und alle notwen- digen Kriterien der SFDR und der Taxonomie eingehalten werden. Es ist also auch die Un- ternehmensebene zu betrachten. Idealerweise wird dies durch ein entsprechendes Nachhaltig- keitsrating für die KVG und den Assetmanager bestätigt. Die LHI Kapitalverwaltungsgesell- schaft hat sich einem unabhängigen Rating unterzogen und die Note sehr gut erhalten. Als Asset- und Investmentmanager wurde der LHI Gruppe von der Scope Rating Agentur mit dem Ratingergebnis AA AMR eine ausgezeichnete Qualität bescheinigt. Sofern es sich um regulierte Produkte nach dem KAGB handelt, muss obligatorisch eine *HQHKPLJXQJ E]Z =XODVVXQJ GXUFK GLH %D¿Q erfolgen. 1RFK ZLFKWLJHU DOV GLH %D¿Q LVW GHU :LUWVFKDIWV - prüfer des AIF bzw. des Artikel 9-Fonds. Der Wirtschaftsprüfer muss die Einhaltung der in den Anlagerichtlinien formulierten Kriterien überprüfen und dies im Rahmen des zu testie- renden Jahresabschlusses bestätigen. Dafür muss er sich an einer der EU-Taxonomie und FIRMEN-PORTRAIT Die LHI Capital Management GmbH gehört zur LHI Gruppe mit über 45 Jahren Erfahrung bei der Strukturierung von Investments. Wir bieten VAG- $QOHJHUQ 6WLIWXQJHQ XQG )DPLO\ 2I¿FHV VWDELOH Zahlungsströme und ein konservatives Rendite- 5LVLNR 3UR¿O 'XUFK SDVVJHQDXH /|VXQJHQ IU homogene Investorengruppen können die individu- ellen Vorgaben an ein Produkt umgesetzt werden. LHI Capital Management GmbH Emil-Riedl-Weg 6 82049 Pullach i. Isartal Meik Berger LHI Capital Management GmbH Direktor 6WLIWXQJHQ XQG )DPLO\ 2I¿FHV Tel.: +49 89 5120-1526 Fax: +49 89 5120-2526 m.berger@lhi-capital.de Peter Nowaczyk LHI Capital Management GmbH Direktor Versorgungswerke und Pensionskassen Tel.: +49 89 5120-1468 Fax: +49 89 5120-2468 p.nowaczyk@lhi-capital.de Jürgen Uwira LHI Capital Management GmbH Direktor Versicherungen Tel.: +49 89 5120-1465 Fax: +49 89 5120-2465 j.uwira@lhi-capital.de ANSPRECHPARTNER www.lhi.de ANZEIGE der EU-Offenlegungsverordnung angelehnten Liste orientieren. Für den Assetmanager be- deutet dies die Bereitstellung einer durchaus umfangreichen Dokumentation. Die LHI Gruppe hat für die LHI Kapitalverwal- tungsgesellschaft in Abstimmung mit dem Wirt- VFKDIWVSUIHU HLQHQ ELQGHQGHQ XQG IHVW GH¿QLHU - ten Investmentprozess für die Objektakquisition und -auswahl verabschiedet. Dieser stellt sich wie folgt dar: • Erstprüfung auf Basis der vorhandenen Infor- mationen zum Projekt hinsichtlich Konformität der ESG-Kriterien mit der Produktkategorie sowie der Einhaltung von produkt- und ob- MHNWVSH]L¿VFKHQ $XVVFKOXVVNULWHULHQ • Objektanalyse zu möglichen Marktchancen und -risiken unter Berücksichtigung der ESG- Kriterien LQWHUQH $EVWLPPXQJ E]JO ]XNQIWLJHU $XÀD - gen zur Einhaltung bzw. Verbesse- UXQJ GHV (6* 3UR¿OV GHU MHZHLOLJHQ Objekte. Nach der erfolgten Objektakquisition wird das laufende Assetmanagement während der Fondslaufzeit bis zu einem späteren Verkauf von den Teams des Portfolio- (Fonds-) und Assetmanage- ments verantwortet. Während dieser Phase stehen insbesondere die nach- folgenden Aspekte zur Einhaltung der Nachhaltigkeitskriterien im Fokus: • Stetige Berücksichtigung bzw. Prü- fung von ESG Parametern • Sicherstellung und Optimierung der REMHNWVSH]L¿VFKHQ 'DWHQWUDQVSDUHQ] insbesondere vor dem Hintergrund GHU 0HOGHYHUSÀLFKWXQJHQ JHPl $U - tikel 4 der SFDR auf Ebene der LHI Kapitalverwaltungsgesellschaft • Laufendes Monitoring der Klima- schutzziele für die Klimaneutralität durch das Risikomanagement, ins- besondere Analyse und Prognose der CO 2 -Einsparungen durch die einzel- nen Assets. Neben der Prüfung und Dokumentation gemäß der SFDR muss für die einzel- nen Fonds auch ein Ausweis erfolgen, zu welchem Prozentsatz Taxonomiekonformi- tät im Sinne der Taxonomieverordnung zum Abschlussstichtag besteht. Es dürfen keine ne- gativen Auswirkungen auf die Klimaschutzzie- OH 6WLFKZRUW '16+ 'R QR VLJQL¿FDQW KDUP erkennbar sein und die Einhaltung sozialer Min- deststandards (Social Minimum Safeguards) müssen erfüllt werden. Diese umfassende Dokumentation bereits bei An- kauf der Assets und auch während der Laufzeit zeigt, dass insbesondere sog. Art. 9 Fonds ein sehr anspruchsvolles Management bedingen. Erneuerbare Energien Investments können die ESG-Ziele institutioneller Investoren erfüllen. Die hierfür erforderliche Dokumentation darf nicht unterschätzt werden. Die LHI Gruppe hat die Investments, das Know-how sowie die Er- fahrung und ist für Institutionelle Investoren ein verlässlicher Partner.
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