Institutional Money, Ausgabe 4 | 2024

lige Bereitschaft beim ELTIF-Verwalter kundtun. Dieser koordiniert das dann“, so Geuder. Er verweist darauf, dass ein solches Matching kein Rückgaberecht darstellt, da es nur dann zum Austausch kommt, wenn die Wünsche matchen. „Regulatorisch befinden wir uns allein damit immer noch nicht im Bereich offener Fonds. Darauf, dass der Matching- Mechanismus kein verbindliches Rückgaberecht darstellt, sind Kleinanleger im Prospekt explizit hinzuweisen“, sagt Geuder. Die Anleger müssen dabei „fair“behandelt werden, und wenn es einen Überhang von Rückgabe- oder Erwerbs- wünschen gibt, muss das Matching anteilig erfolgen. „Wie das der ELTIF genau handhabt, muss in den Vertragsbedin- gungen oder der Satzung des ELTIF stehen“, so Geuder. „Bei der Definition der semiliquiden Standards für ELTIFs gab es offensichtlich einige Unstimmigkeiten zwi- schen der ESMA und der EU-Kommission, aber am Ende ist es nun zu einer praxisgerechteren Lösung gekommen“, ist Markus Pimpl froh. Er ist Managing Director und Co-Head des Geschäftsbereichs Private Wealth bei Partners Group, und seine Gesellschaft hat imMai dieses Jahres einen Private- Equity-Evergreen-ELTIF aufgelegt, der Anlegern monatliche, fristgebundene Ein- und Ausstiegsmöglichkeiten bietet. „Den haben wir gelauncht, weil die ELTIF-Struktur dafür gut gepasst hat.Da aber erst jetzt die RTS feststehen,müssen wir Kleinigkeiten für die monatlichen Ein- und Ausstiegs- möglichkeiten anpassen, aber das ist machbar“,meint Pimpl. Auch skeptische Stimmen Insgesamt sieht Pimpl die Neugestaltung des ELTIF 2.0 skeptisch, denn es finde damit eine Verwässerung des Privat- marktcharakters statt: „Der ELTIF 2.0 erlaubt einen sehr hohen Anteil (55 Prozent) an Aktien und anderen liquiden Investments. Das sind dann überwiegend Small Caps und UCITS-Fonds. Ich bin da zurückhaltend, denn das verdient dann nicht mehr den Begriff Privatmarkt.“ Seine Gesell- schaft, die Partners Group, ist Private-Market-Spezialist und einer der ELTIF-Pioniere im deutschsprachigen Raum. „Für Privatmärkte brauchen Sie langjährige Erfahrung und ein tiefes Verständnis dieser speziellen Märkte. Aktuell sehen wir, dass viele Asset Manager mit neuen ELTIFs in den Markt eintreten, deren Kerngeschäft bisher in liquiden Märkten lag. Ich befürchte, dass einige von ihnen mit den Eigenheiten der Privatmärkte, insbesondere in herausfordernden Markt- situationen, nicht vertraut sind. Da wird sich zeigen, wie wichtig langjährige Expertise in diesem Bereich ist.“ Außerdem verwässere der hohe Anteil liquider Invest- ments die Rendite der neuen ELTIFs. „Die Intention eines Privatmarktanlegers ist ja, sich neue Renditequellen zu er- schließen und eine breitere Diversifikation aufzubauen. Dann möchte er auch in der Assetklasse investiert sein, die er meint, in dem Fonds vorzufinden, nicht 55 Prozent im Money Market“, so Pimpl. Einige warten noch … Einige Asset Manager warten noch ab und nutzen vorerst andere Strukturen. „Bei der Konzeption unseres Private- Detaillierte Liquiditätsbestimmungen für den ELTIF 2.0 Hier das Basisszenario der Delegierten Verordnung der EU-Kommission Kündigungsfrist/ Keine 2 Wochen 1 Monat 3 Monate 6 Monate 9 Monate 12 Monate Rücknahmehäufigkeit Kündigungsfrist Kündigungsfrist Kündigungsfrist Kündigungsfrist Kündigungsfrist Kündigungsfrist Kündigungsfrist 12 Monate 100,0 % 100,0 % 100,0 % 100,0 % 100,0 % 100,0 % 100,0 % 6 Monate 50,0 % 52,2 % 54,5 % 66,7 % 100,0 % 100,0 % 100,0 % 3 Monate 25,0 % 26,1 % 27,3 % 33,3 % 50,0 % 100,0 % 100,0 % 2 Monate 16,7 % 17,4 % 18,2 % 22,2 % 33,3 % 66,7 % 100,0 % 1 Monat 8,3 % 8,7 % 9,1 % 11,1 % 16,7 % 33,3 % 100,0 % Vierzehntäglich 4,2 % 4,3 % 4,5 % 5,6 % 8,3 % 16,7 % 100,0 % Die RTS enthalten umfangreiche Tabellen, welche Mindestprozentsätze an liquiden Vermögenswerten ELTIFs halten müssen, um die Rücknahmewünsche ihrer Anleger zu befriedigen. Der Prozentsatz hängt ab von der jeweiligen Ankündigungsfrist und der Handelbarkeit der Anteile eines ELTIF und reicht von 1,9 bis 100 Prozent. Quelle: EU-Kommission 270 N o . 4/2024 | institutional-money.com STEUER & RECHT | ELTIF-Regeln FOTO: © PARTNERS GROUP, ALLIANZ GI » Ich sehe den ELTIF 2.0 mit gewisser Zurückhaltung. Einige der neuen Produkte werden den Begriff Privatmarkt wahrscheinlich nicht mehr verdienen. « Markus Pimpl, Managing Director und Co-Head des Geschäftsbereichs Private Wealth bei Partners Group » Wir wollen einen Anteil von etwa 20 Prozent in liquiden Anlagen halten, um damit Rücknahmen bedienen zu können und um Kapitalabrufe zu steuern. « Raluca Jochmann, Head of Private Markets Solutions bei Allianz Global Investors

RkJQdWJsaXNoZXIy ODI5NTI=