Institutional Money, Ausgabe 4 | 2024
eine größere Flexibilität, sondern auch Rechtssicherheit dahingehend“, meint Uebel. Ungewollter Wettbewerb der Assetklassen Wo es bislang noch keine separate Quote gibt, werden Infrastrukturinvestments der Risikokapitalanlagenquote zugerechnet, je nach Vehikel werden sie als Eigen- oder Fremdkapitalbeteiligungen erfasst. „Teilweise flossen sie auch in die Alternatives-Quote. Auf jeden Fall konkurriert Infra- struktur aktuell mit anderen Anlageformen wie Private Equity und Private Debt.Das hat an vielen Stellen zu einem ungewollten Wettbewerb der Assetklassen geführt; genau hier findet künftig eine Entzerrung statt“, resümiert Uebel. Auch Florian Martin, Co-CEO beim Erneuerbare-Ener- gie-Spezialisten KGAL, ist froh, dass die ungewollte Wett- bewerbssituation bald abgemildert wird: „Nehmen Sie bei- spielsweise einenWindpark.Der hat geringere Erträge – viel- leicht eine Rendite von fünf bis sechs Prozent –, aber auch ein deutlich geringeres Risiko als Hedgefonds, Rohstoffe und andere Risikokapitalklassen.Mit denen war er aber bis- her in einer gemeinsamen Quote“, erklärt Martin.Mit der ei- genständigen Quote erhalten Infrastrukturanlagen seiner Meinung nach eine bessere Positionierung. So werde nicht alles in einen Topf geworfen, was kaum miteinander ver- gleichbar ist. Eher Signalwirkung In allererster Linie hält er die neue Quote aber für ein Sig- nal. „In unseren Augen ist die Einführung der fünfprozen- tigen Quote ein Signal an Aufsichtsbehörden für Pensions- kassen, dass man jetzt ernsthaft privates Kapital für den Aus- bau der Infrastruktur mobilisieren will“, meint Florian Martin. Bisher wurden die Rahmenbedingungen nicht effektiv und entscheidend geändert, aber jetzt gehe es an vielen Ecken und Enden los. „Neben der Einführung einer eigenständigen Quote für Infrastruktur in der Anlageverord- nung wurde kürzlich auch die ELTIF-Regulierung nachge- zogen. Ebenso wurde auch im KAGB die Möglichkeit eines offenen Infrastrukturvermögens für Privatinvestoren geschaf- fen. Auch das Bundesemissionsschutzgesetz, das Solarpaket- gesetz und das Osterpaket 2022 zur Förderung für erneuer- bare Energieanlagen und so weiter zielen in dieselbe Rich- tung: Privates Kapital – egal ob von Retail- oder institutio- nellen Anlegern – soll für Infrastruktur aktiviert werden.“ Ein Nachfragedefizit seitens der Investoren hat er aller- dings auch ohne die geplante Quote nicht gesehen. „2009 haben wir den European Solar Power Fund (ESPF) 1 he- rausgebracht und waren damit einer der Infrastrukturpionie- re. Auch damals hatten wir bereits signifikante Zugänge von Pensionskassen“, so Martin. Ende 2021 hat KGAL dann den ESPF 5 aufgelegt und brachte es auf ein Volumen von 375 Millionen Euro Eigenkapital – auch ohne die fünfprozenti- ge Quote. „Aber wir begrüßen die Tatsache, dass der Gesetz- geber jetzt ein klares Statement sendet, dass er ein dezidiertes Interesse daran hat, privates Kapital in Infrastruktur fließen zu lassen.Das ist auch für die Gremien wichtig, die größeren Investitionen zustimmen müssen. Ich hoffe, dass alle Bun- desländer diese Regelung nun auch für die Versorgungs- werke nachziehen.“ Warum nur fünf Prozent? Florian Martin hält es für notwendig und wahrscheinlich, dass fünf Prozent noch nicht das Ende sind. „Ich glaube, die fünf Prozent sind ein Startpunkt. Immobilien haben eine 25-prozentige Quote; das basiert auf den alten Risikovorstel- lungen, als Immobilieninvestments als risikoarm angesehen wurden. Vermutlich kommt es zu einem gewissen Shift von Immobilien zu Infrastruktur, und zum neuen Core-Univer- sumwird eine klar definierte Infrastrukturanlage zählen, bei- spielsweise eine, die Strom produziert“, vermutet Martin. Kein selbstloses Geschenk Mit der Öffnung der Anlageverordnung hat der Gesetz- geber aber nicht nur die Flexibilisierung bei der Asset Allo- cation institutioneller Investoren im Visier, sondern auch das dringend notwendige Kapital zur Reparatur und Transfor- mation der öffentlichen Infrastruktur dürfte eine erhebliche Rolle spielen. „Ohne privates Kapital wird es wohl nicht gehen bei dem erheblichen Investitionsstau, den wir in Deutschland zu verzeichnen haben“, verweist Boxberger auf das Offensichtliche. Uebel gibt ihm recht. „Die Staaten stehen unter Zug- zwang. Es ist wichtig, dass die Infrastruktur weiterentwickelt wird. Daher sorgen viele Regierungen dafür, dass das Umfeld für Investoren attraktiver wird.“Genau in diese Rich- tung ziele die neue Quote. Daher erwartet sie neben dem reinen Gesetzgebungsverfahren von der BaFin auch zügig die notwendigen Auslegungshinweise. „Das haben ja die Verbände auch schon so geäußert“, sagt Uebel, wobei sie bereits die Definition im Gesetzentwurf für klar hält. Die Auslegungshinweise der BaFin müssten dann nur noch die technischen Details regeln. ANKE DEMBOWSKI N o . 4/2024 | institutional-money.com 265 Infrastruktur-Grenze | STEUER & RECHT FOTO: © ABV, FRANK REINHOLD » Die Einführung einer fünfprozentigen Infra- strukturquote würden wir begrüßen, da die Quote die Anlageflexibilität erhöhen würde. « Dr. Ulrich Krüger, Geschäftsführer der Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen e.V. (ABV) » Ich glaube, die fünf Prozent sind ein Startpunkt, und es wird weitergehen. « Florian Martin, Co-CEO bei KGAL Win-win-Situation: Die öffentliche Hand erhält Gelder für die Erneuerung der Infrastruktur, und die Investoren haben attraktive Assets, in die sie investieren können.
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