Institutional Money, Ausgabe 4 | 2024

gungen für die Anlage von Versorgungswerken“, findet Boxberger. Aber auch so seien Infrastrukturinvestments attraktiv. Er verweist darauf, dass die Renditen im Bereich Infrastruktur auch nach dem Zinsanstieg oftmals attraktiver sind als bei zinstragenden Investments. Daher sei das Inter- esse der Investoren an alternativen Fonds, die in Infrastruk- tur investieren, nach wie vor groß. „Nichtsdestotrotz bleibt Voraussetzung, damit ein Investment der neuen Infrastruk- turquote zugerechnet werden kann, dass es sich um eine zulässige Anlageform nach dem bisherigen Anlagekatalog des § 2 AnlV handelt“, erklärt Boxberger. Auch bei Allianz Global Investors freut man sich auf die neue Quote. „Viele unserer Kunden aus NRW haben die dort geltende Quote bereits genutzt. Es ist daher nur konse- quent, dass nun auch Investoren in anderen Bundesländern eine Quote für Infrastrukturinvestments erhalten“, meint Raluca Jochmann, Head of Private Markets Solutions bei Allianz GI. „Wir erwarten, dass die Investoren die neuen Möglichkeiten nutzen und ihre Infrastrukturquoten erhö- hen werden“, so Jochmann. Sie erwähnt aber auch, dass es durchaus noch Investoren gibt, die derzeit hinter ihren Ziel- quoten liegen. „Wenn jetzt das Potenzial höher wird, könn- ten sie mehr Infrastrukturinvestments tätigen“,mutmaßt sie. Auch auf Seiten der Capital Owner begrüßt man die Erhöhung der Flexibilität: „Die Einführung einer fünfpro- zentigen Infrastrukturquote – angelehnt an die Regelung für Versorgungswerke in NRW – würden wir begrüßen, da die Quote die Anlageflexibilität erhöhen würde. Gerade Versor- gungswerke außerhalb von NRWwürden davon profitieren, da bei zahlreichen Versorgungswerken die Risikokapitalquo- te tatsächlich weitgehend ausgeschöpft ist“, sagt Dr. Ulrich Krüger, Geschäftsführer der Arbeitsgemeinschaft berufsstän- discher Versorgungseinrichtungen e.V. (ABV). Er fügt hinzu: „Trotz des gestiegenen Zinsniveaus sind Anlagen in Aktien, Private Equity, Private Debt und eben auch Infrastruktur für Versorgungswerke nach wie vor von großer Bedeutung.“ Umdeklarationen möglich Die Grenze zwischen Private Equity, Immobilien und Infra- struktur sei nicht immer trennscharf, meint Boxberger, so- dass sich so manches Infrastrukturinvestment auch in den Quoten für andere alternative Investments befinden könnte. Froh ist er darüber, dass künftig umdeklariert werden darf. „Existierende Bestandsinfrastrukturinvestitionen, die sich für die neue Quote qualifizieren, sollten dort auch eingeordnet werden können. Das ist dann entsprechend zu reporten, aber möglich“, sagt Boxberger. Dazu erwartet er die entspre- chenden Vorgaben in den Berichts-Templates, sobald die Ver- ordnung umgesetzt ist. „Noch gibt es keine gesetzliche De- finition für Infrastrukturinvestments, und die Abgrenzung zu Private Equity und zu Immobilien ist nach wie vor nicht immer eindeutig. Hier erwarten wir eine Klarstellung im Rahmen der Novelle des Kapitalanlagerundschreibens der BaFin, das im Prinzip wie ein Anwendungserlass zu verste- hen ist.“Das letzte Kapitalanlagerundschreiben der BaFin für ähnlich gelagerte Themen stammt aus dem Jahr 2017. „Die Anpassung des existierenden Kapitalanlagerundschreibens sollte schnellstmöglich mit nachgezogen werden“, meint Boxberger. Auch über die fünf Prozent hinaus Aber nicht nur Umdeklarationen sind möglich. Als günstig sieht Uebel an, dass nach dem Wortlaut des Gesetzesvor- schlags Infrastrukturinvestments im Sicherungsvermögen nicht auf die fünfprozentige Quote beschränkt werden. „Wenn ein Versorgungswerk Anlagen in Infrastruktur entsprechend ihrer Anlageform in eine andere Mischungs- quote allokieren möchte, ist das weiterhin möglich“, so Uebel. Im Gesetzentwurf steht nämlich, dass Infrastruktur nicht vorrangig der Quote zugeordnet werden muss. „Insofern bringt die neue Quote dem Anleger nicht nur Kapitalanlagen der Versorgungswerke Von den 34 Prozent Aktien und Beteiligungen entfallen etwa zehn Prozent auf Private Equity und Infrastruktur, schätzt der ABV. Traditionell sind Versorgungswerke stärker in Real Assets investiert als andere Investoren. Der Bestand der Kapitalanlagen per 31. Dezember 2023 lag insgesamt bei zirka 295 Milliarden Euro. Die Arbeitsgemeinschaft vertritt die 91 berufsständischen Versorgungswerke der verkammerten Freien Berufe in Deutschland. Quelle: Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen e.V. (ABV) 21 % 34 % 19 % 2 % 45 % Aktien und Beteiligungen Immobilien Festzinsanlagen Sonstige 264 N o . 4/2024 | institutional-money.com STEUER & RECHT | Infrastruktur-Grenze FOTO: © GOLDING CAPITAL PARTNERS, LEGAL & GENERAL » Existierende Bestandsinfrastrukturinvest- ments, die für die neue Quote qualifizieren, sollten umgehängt werden können. « Lutz Boxberger, Rechtsanwalt und Steuerberater, verantwortlich für Steuern und Regulatorik bei Golding Capital Partners » Infrastruktur konkurriert derzeit noch mit anderen Anlageformen wie Private Equity und Private Debt. Hier findet künftig eine Entlastung der Quoten statt. « Miriam Uebel, stellvertretende Leiterin des institutionellen Geschäfts in Europa beim Asset Manager Legal & General

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