Institutional Money, Ausgabe 4 | 2024

D as Betriebsrentenstärkungsgesetz II, das derzeit sei- ne letzten Abstimmungen erfährt, enthält zahlrei- che Punkte, die Investoren betreffen. Einer der wichtigsten dürfte die Einführung einer neuen, eigenständi- gen Quote für Infrastrukturinvestments in der Anlagever- ordnung (AnlV) darstellen – der neue § 3 Abs. 7 AnlV-E. NRW als Vorreiter „Im Bundesland Nordrhein-Westfalen (NRW), das als füh- rend in der Regulierung und Beaufsichtigung von Versor- gungswerken gilt, existiert bereits seit März 2021 eine eigen- ständige Quote für Infrastruktur. Sie wurde zu Zeiten der absolut niedrigen Zinsen durch einen Erlass des Finanz- ministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen eingeführt und gilt für in NRW ansässige Versorgungswerke“, erklärt Sebastian Bruchwitz, Partner bei der internationalen Anwaltskanzlei Goodwin in Frankfurt und spezialisiert auf private Investmentfonds. Nicht zuletzt, weil man dort gute Erfahrungen mit der eigenständigen Quote gemacht hat, wird die fünfprozentige Infrastrukturquote nun deutsch- landweit für Investoren, die der Anlageverordnung unterlie- gen, eingeführt. „NRW wird oft als Speerspitze für Entwicklungen bei Versorgungswerken angesehen. Ende Juni gab es einen Re- ferentenentwurf, und seit 18. September liegt ein Regie- rungsentwurf vor, der nun in die Länderkammer geht“, er- klärt Bruchwitz den Gesetzgebungsprozess. Nachdem die Ampelkoalition Anfang November geplatzt ist, sind Gesetz- gebungsvorhaben schwer abzuschätzen. „Die Anwendung der erneuerten Anlageverordnung würde unmittelbar mit Verkündung des Betriebsrentenstärkungsgesetz II gelten, ei- ne Übergangsfrist gibt es hier nicht. Sollte dieses Gesetzesvor- haben noch umgesetzt werden, rechne ich mit einer Ver- abschiedung im Frühjahr 2025“, wagt Bruchwitz eine Schät- Das neue Betriebsrentenstärkungsgesetz II beschert Infrastrukturinvestments eine eigen- ständige Quote in der Anlageverordnung (AnlV). Die neue Regelung gibt Investoren – insbe- sondere Pensionskassen und Versorgungswerken – mehr Flexibilität bei ihrer Asset Allocation. Begrüßenswerte Öffnung Mischungsquoten der Anlageverordnung Das gebundene Vermögen ist laut Anlageverordnung in verschiedene Buckets aufzuteilen. Die Einführung einer eigenen Infrastrukturquote in Höhe von fünf Prozent wird insbesondere die Risikokapitalquote und die Beteiligungskapitalquote entlasten. Gleichzeitig soll auch die Risikokapitalquote von 35 auf 40 Prozent erhöht werden. Hier ist anzumerken, dass die Anlageverordnung (AnlV) mit Quoten arbeitet, während Solvency II ohne konkrete Quoten auskommt, sondern auf Solvenzkapitalanforderungen abstellt. Trotzdem haben auch viele Versicherer, die eigentlich Solvency II unterliegen, noch ein Auge auf die Anlageverordnung. Grün markiert: Änderungen durch das geplante BRSG II | Quelle: Deloitte, Anlageverordnung (AnlV) Mischungs- Risikokapital- Entlastung durch die Quote für quote Fundstelle Anlagenquote neue Infrastrukturquote? Beteiligungen 15 % § 3 Abs. 3 AnlV x ABS und Credit Linked Notes 7,5 % § 3 Abs. 2 Nr. 1 AnlV Hedgefonds, Rohstoffe, sonstige AIFs 7,5 % § 3 Abs. 2 Nr. 2 AnlV High-Yield-Darlehen 5 % § 3 Abs. 2 Nr. 3 AnlV x Börsennotierte Aktien und Forderungen aus aktienähnlichen Papieren §13 a AnlV x Infrastrukturinvestments 5% § 3 Abs. 7 AnlV-E Immobilien 25 % § 3 Abs. 5 AnlV x Neu : Auch für Über- Öffnungsklausel 5 % § 3 Abs. 2 Nr. 4 AnlV schreitungen der Streu- x ungsgrenzen nutzbar Risikokapitalquote: bisher: 35 % neu: 40 % 262 N o . 4/2024 | institutional-money.com STEUER & RECHT | Infrastruktur-Grenze

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