Institutional Money, Ausgabe 3 | 2024

viel Positives wieder. Der Referentenentwurf war ab 26. Juni 2024 für vier Wochen in der Verbändeanhörung: Es enthält, wenn es so kommt wie aktuell geplant, einige positive Dinge. Beispielsweise sollen die Bedeckungsvorschriften für Pen- sionskassen geändert werden, sodass unter bestimmten Bedingungen auch eine temporäre Unterdeckung erlaubt ist.Wenn es hier einen guten Weg mit der BaFin gibt, ist das eine enorme Erleichterung und ermöglicht eine attraktivere Kapitalanlage, die dann auch zu höheren Rentenzahlungen führen kann. Auch die enthaltenen Klarstellungen zum Sozialpartnermodell begrüßen wir sehr. Zunächst muss aber das Gesetz verabschiedet sein, und wir hoffen natürlich von Seiten der aba, dass unsere Anregungen und Anmerkungen aufgegriffen werden. Aber es gibt auch große Herausforde- rungen, vor allem auf EU-Ebene: der undifferenzierte Ein- bezug der bAV in die Finanzmarktregulierung. Man denke zum Beispiel an die Offenlegungsverordnung, die DORA- Verordnung oder den bereits erwähnten FIDA-Vorschlag. Diese EU-Regulierungen passen so nicht auf EbAV und stel- len sie unnötig vor große und teure Herausforderungen.Da- neben befindet sich die Digitale Rentenübersicht (DIGIRÜ) in der Umsetzung; das Projekt muss Ende 2024 laufen. Die ersten Unternehmen sind angeschlossen, der Prozess läuft gut an, aber auch hier müssen Schnittstellen eingerichtet werden und über das Testing mit der ZfdR (Zentrale Stelle für die Digitale Rentenübersicht) die Funktionsfähigkeit sichergestellt werden. Jede einzelne dieser Regulierungen ist sicherlich sinnvoll und gut, wenn sie angemessen ist, aber es sind eben alles Themen, die zusätzlich auf unsere To-do-Lis- ten kommen. Teilweise ist damit sehr viel Verwaltungsauf- wand verbunden, der natürlich Kosten verursacht. Sie sind nicht die Einzige, die über das hohe Maß an Regulie- rungsanforderungen klagt. Welcher Teil der Regulierung beschert den Pensionskassen aktuell die größten Kopfschmerzen? Beate Petry: Das ist eindeutig das Berichtswesen – gegen- über allen Behörden: der EIOPA, der BaFin und der EZB. Wenn Sie sich vom Regulator oder der Aufsicht etwas wünschen dürften: Was würden Sie sich aktuell wünschen? Beate Petry: Wir wünschen uns eine Regulierung, die ein vertretbares Kosten-Nutzen-Verhältnis hat. Wenn man uns EbAV undifferenziert in jede Regulierung des Finanzmark- tes einbezieht, führt das oft nur zu Kosten und Aufwand, aber nicht zu Nutzen. Am Ende geht das zulasten der Betriebsrenten. Kommen wir zu den Erleichterungen, die uns ja die Digitali- sierung und die KI bescheren sollen. Werden bald alle repetitiven Arbeiten in der bAV von der KI erledigt? Beate Petry: Digitalisierung ist natürlich der Weg der Wahl. Ein automatisierter Datenaustausch insbesondere mit Behör- den und Sozialversicherungsträgern. Er kann für EbAV Auf- wand sparen und bietet Vorteile auch für Anwärter, zum Beispiel die digitale Rentenübersicht oder Leistungsbezieher bei der Berechnung kinderzahlbezogener Beiträge zur Pfle- geversicherung. Man darf jedoch nicht unterschätzen, was dies an Aufwänden in den Einrichtungen bedeutet. Erfah- rungen mit KI sind im Bereich der bAV bislang noch be- grenzt. Meines Erachtens bieten sich dafür am besten stan- dardisierte Kommunikationsvorgänge mit Anwärtern und Leistungsbeziehern als Erprobungsfeld an. Sie haben bei der BASF bereits einige Dinge digitalisiert … Beate Petry: Für aktive Mitarbeitende haben wir schon lang ein Portal, über das man sich über die bAV bei der BASF informieren kann. Damit lassen sich auch Projektionen anstellen: Unsere Mitarbeitenden können ihre Rentenhöhe zu jedem Stichtag mit weiteren Beiträgen eigenständig simu- lieren. Etwas Entsprechendes wollen wir nun auch für Rent- ner und Versorgungsanwärter angehen. Darüber können wir dann effizienter mit den Rentnern kommunizieren, denn die kommen ja ansonsten nicht mehr in unsere BASF- Systeme hinein. Dokumente dann digital zur Verfügung stellen, kleinere Dinge wie z.B. eine Adress- oder Namens- änderung online erledigen, das ist unser nächster Fokus. Da- bei geht es um die Ablösung von Papier und zunehmende Effizienz. 66 N o . 3/2024 | institutional-money.com THEORIE & PRAXIS | Beate Petry | Fachverband Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung FOTO: © NIKOLA HAUBNER » Die BASF-Mitarbeitenden zahlen in die bAV-Tarife jeweils zwei Prozent ihres Bruttoarbeitsentgelts ein, und der Arbeitgeber matcht diesen Betrag. « Beate Petry, designierte Vorstandsvorsitzende der Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung (aba)

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