Institutional Money, Ausgabe 3 | 2024

Die insgesamt zwölf ESRS sind in vier Gruppen eingeteilt (siehe Chart „Es gibt insgesamt 12 ESRS“) : 1. Allgemeine Standards 2. Umweltstandards 3. Soziale Standards 4. Governance-Standards Von den zwölf Standards sind zwei vollumfänglich ver- pflichtend. Ob weitere Kennzahlen aus den anderen Stan- dards berichtet werden müssen, hängt vom Ergebnis einer sogenannten „doppelten Wesentlichkeitsanalyse“ ab. „Das Prinzip der doppelten Wesentlichkeit fordert die Unternehmen auf, Nachhaltigkeit aus zwei verschiedenen Perspektiven zu betrachten“, schreibt das Softwareunter- nehmen envoria, das Unternehmen beimNachhaltigkeitsre- porting unterstützt. Envoria nennt die beiden Perspektiven: • Financial Materiality: umfasst alle externen Nach- haltigkeitsauswirkungen, die sich intern auf die zukünf- tige Rentabilität des Unternehmens auswirken könnten • Impact Materiality: umfasst alle Auswirkungen der Geschäftstätigkeit des Unternehmens auf seine Stake- holder einschließlich der Auswirkungen auf die Gesell- schaft und die Umwelt Man darf gespannt sein, wie Investoren und andere Markt- teilnehmer die umfangreiche Nachhaltigkeitsberichterstat- tung in den Geschäftsberichten nutzen werden. ANKE DEMBOWSKI Ob ein Mehr an Nachhaltigkeitsberichterstattung tatsächlich zu einem besseren Planeten führt, wird sich zeigen. Fest steht hingegen, dass eine neuerliche Verschärfung der entsprechenden Vorgaben in Europa schon demnächst für große Unternehmen schlagend wird. Es gibt insgesamt 12 ESRS Diese sind in vier Gruppen eingeteilt. Die Offenlegung gemäß den allgemeinen sektorübergreifenden Standards ist für alle berichtspflichtigen Unternehmen obligatorisch. Die Unternehmen brauchen jedoch nicht über alle themenspezifischen ESRS zu berichten, sondern nur über diejenigen, die für das jeweilige Unternehmen wesentlich sind. Um diese zu identifi- zieren, ist eine Wesentlichkeitsanalyse durchzuführen. Quelle: envoria Sektorübergreifende Standards Sektorspezifische Standards Allgemeine sektorübergreifende Standards Themenspezifische sektorübergreifende Standards Umwelt Soziales Führung ESRS E1: Klimawandel ESRS S1: Eigene Belegschaft ESRS 1: Allgemeine Anforderungen ESRS 2: Allgemeine Offenlegungen ESRS G1: Geschäftsverhalten ESRS S2: Arbeiter inWertschöpfungskette ESRS S3: Betroffene Gemeinschaften ESRS S4: Kunden und Endnutzer ESRS E2: Verschmutzung ESRS E3: Wasser- & Meeresressourcen ESRS E4: Biodiversität & Ökosysteme ESRS E5: Ressourcen & Kreislaufwirtsch. N o . 3/2024 | institutional-money.com 265 CSRD/ESRS | STEUER & RECHT FOTO: © GMF | GENERIERT MIT KI Die Delegierte Verordnung (EU) 2023/2772 der Kommission findet sich hier: im-online.com/ DVEU324

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