Institutional Money, Ausgabe 3 | 2024

D ie Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstat- tung von Unternehmen (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD) verpflichtet große Kapitalgesellschaften sowie kapitalmarktorientierte Unter- nehmen in der EU dazu, ihre Geschäftsberichte schon bald mit einem umfangreichen Nachhaltigkeitsreporting zu ver- sehen. Von der Berichtspflicht betroffen sind Schätzungen zufolge rund 49.000 Unternehmen. Innerhalb der Direktive stellen die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) ein zentrales Instrument dar.Hierbei handelt es sich um ein Set aus Standards und Leitlinien, das dazu dienen soll, die Nachhaltigkeitsberichterstattung zu harmonisieren und zu verbessern. Dabei ist es nicht nur das Ziel, die Nach- haltigkeitsperformance von Unternehmen transparenter zu machen, sie sollen untereinander auch besser vergleichbar gemacht werden. Stakeholder, so die Idee, sollen damit besser bewerten können, welchen Beitrag ein Unternehmen zur Nachhaltigkeit leistet, was beispielsweise für nachhaltig orientierte Investoren wissenswert ist. Die ersten Unterneh- men müssen die ESRS bereits in ihrem Bericht für das Ge- schäftsjahr 2024 anwenden, denn die Umsetzung erfolgt – je nach Unternehmensgröße – in drei Phasen. Börsennotier- te kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) wer- den hingegen erst für ihren Geschäftsbericht 2026 zur Be- rücksichtigung verpflichtet, der im Jahr 2027 vorzulegen ist. Die nichtfinanziellen Angaben unterliegen künftig – wie bisher schon die Finanzberichterstattung – einer externen Prüfungspflicht. Verordnung umfasst 284 Seiten Entwickelt wurden die ESRS von der Europäischen Bera- tungsgruppe für Finanzberichterstattung (EFRAG), die da- mit von der Europäischen Kommission beauftragt wurde. Einen ersten Entwurf hat die EFRAG im November 2022 übergeben, am 31. Juli 2023 veröffentlichte die EU-Kom- mission schließlich die finale Version der ESRS. Die Ver- ordnung umfasst 284 Seiten, wobei der Rechtsakt selbst nur zwei Seiten einnimmt, aber die zwölf ESRS im Anhang 1 auf 252 Seiten abgehandelt werden.Dies zeigt, wie detailliert die Berichtsvorschriften ausformuliert sind. Die European Sustainability Reporting Standards sind Teil der Corporate Sustainability Reporting Directive . Bei den ersten Unternehmen werden sie bereits im Geschäftsbericht 2024 angewendet. Transparentere Nachhaltigkeit Corporate Social Responsibility Directive (CSRD) Die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) stellen den Berichtsstandard für die CSRD dar. Die ESRS legen fest, mit welchen Datenpunkten Unternehmen aus Europa über ihre Nachhaltigkeitsperformance berichten müssen . Quelle: neoverv ZIEL: die Nachhaltigkeitsperformance von Unternehmen transparent und vergleichbar machen GELTUNGSBEREICH: • Ab 1. 1. 2024 (erster Bericht 2025): EU-Unternehmen > 500 Mitarbeiter • Ab 1. 1. 2025 (erster Bericht 2026): EU-Unternehmen > 250 Mitarbeiter, > 40 Mio. Euro Umsatz oder > 20 Mio. Euro Bilanzsumme • Ab 1. 6. 2026 (erster Bericht 2027): kapitalmarktorientierte KMU INHALTE & FORMAT: • Inhalte sind in ESRS festgelegt • CSRD-Report ist zukünftig Pflichtbestandteil des Lageberichts • Verpflichtendes einheitliches elektronisches Berichtsformat (ESEF) • Externe Prüfung nach EU-weiten Prüfstandards wird Pflicht Pflicht zum Nachhaltigkeitsbericht Wie im Einzelnen zu berichten ist, das legen die ESRS fest. Die ersten Unternehmen müssen bereits für Geschäftsjahre beginnend ab dem 1. Januar 2024 die neuen Regeln anwenden. Quelle: KPMG Inkrafttreten der CRSD 5. Januar 2023 Ende der EK-Konsultation 7. Juli 2023 31. Juli 2023 Veröffentlichung des Delegierten Rechtsakts durch EU-Kommission Deadline für Einspüche des EU-Parlaments und des Europäischen Rates Inkrafttreten der ESRS 1. Januar 2024 264 N o . 3/2024 | institutional-money.com STEUER & RECHT | CSRD/ESRS Die ESRS dienen als Rahmen für die systematische Erfas- sung, Messung und Offenlegung von Nachhaltigkeits- informationen.

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