Institutional Money, Ausgabe 3 | 2024

miebranche geklappt, einen solchen Plan auf die Beine zu stellen.“ Möglichkeiten wurden 2018 geschaffen Gesetzlich möglich sind Sozialpartnermodelle seit sechs Jahren, genauer gesagt seit Januar 2018. Erlassen wurde das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) am 17. August 2017, und in Kraft getreten ist es am 1. Januar 2018. Der deutsche Gesetzgeber wollte damit Betriebsrenten attraktiver machen und auf eine breitere Basis stellen. „Die Betriebsrente ist die älteste,wichtigste und kostengünstigste Zusatzversorgung im Alter“, unterstrich die damalige Bundesministerin für Arbeit und Soziales, Andrea Nahles (SPD), bei der Gesetzesverab- schiedung im Bundestag, und der damalige Bundesfinanz- minister Dr.Wolfgang Schäuble (CDU) ergänzte: „Es setzen noch zu wenige Menschen auf eine Betriebsrente. Wir bie- ten daher sowohl Arbeitgebern als auch Arbeitnehmern zu- sätzliche Anreize, damit mehr Betriebsrenten abgeschlossen werden.“ Das Bonbon für die Unternehmerseite ist der Wegfall der ansonsten verpflichtenden Garantien (mit einem entspre- chenden Haftungstatbestand), während das Zuckerl für die Arbeitnehmer die steuerlichen Anreize und eine Nichtanre- chenbarkeit bei der Grundsicherung im Alter (in gewissen Grenzen) sind – und natürlich die höheren Kapitalmarkt- chancen, die durch eine offenere Kapitalanlage ohne Garan- tien zugänglich sind. „Das Problem der Doppelverbeitra- gung von arbeitnehmerfinanzierten Beiträgen oberhalb von vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze hat der Gesetz- geber leider nicht entfernt“, bedauert Quiring. Trotzdem überwiegen die Pluspunkte, und mit den Vorteilen für beide Seiten hofft man auf eine Verbreiterung der Betriebsrente – insbesondere bei kleineren Unternehmen und bei Gering- verdienern, denn dort ist die Verbreitung längst noch nicht so ausgeprägt wie von der Politik gewünscht. Die Tarifparteien als Gestalter Nachdem das Sozialpartnermodell als Prestigeobjekt der Rentenpolitik verabschiedet wurde, tat sich lange Zeit nichts – zumindest nichts nach außen hin Sichtbares. In Wirklich- keit jedoch haben sich die Tarifparteien an die Arbeit ge- macht, denn ihnen wurde im Sozialpartnermodell sowohl die Gestaltung des jeweiligen Modells als auch die Formu- lierung der Anlagestrategie überlassen. Und es ist offenbar eine enorme Anstrengung, eine Betriebsrente in einen gro- ßen Tarifvertrag zu gießen. Um ein Sozialpartnermodell zu kreieren, braucht es nämlich zunächst eine tarifvertragliche Vereinbarung, und auch in der laufenden Steuerung müssen sich die Tarifvertragsparteien daran beteiligen.Gerade für die Gewerkschaftsseite war es ungewohnt, über die Chancen des Kapitalmarktes – ohne Garantien – nachzudenken, anstatt sie einfach als „Casino-Rente“ schlechtzureden. Nun sitzen sie selbst mit im Boot und müssen den Kapitalmarkt so nehmen, wie er nun mal ist: nicht exakt berechenbar. Es muss also tief in den komplexen Themenbereich der betrieblichen Altersversorgung und der Möglichkeiten der diversifizierten Kapitalanlage eingestiegen werden. Im An- schluss müssen die zugrunde liegenden Pensionspläne von der BaFin für unbedenklich erklärt werden, und das alles zusammen dauert seine Zeit. Mindestens ein weiterer Plan ist noch imGenehmigungs- verfahren bei der BaFin, die sich aber bedeckt hält. Der Markt ist gespannt, welche Branche als Nächste ein Sozial- partnermodell auf die Beine stellt. Die beiden großen Ge- werkschaften Verdi und IG-Metall stehen noch aus, aber auch in den handwerklichen Betrieben gibt es viele Mitar- beiter, die nicht zu den Topverdienern gehören und daher eine gute Betriebsrente gebrauchen könnten. Bisher gab es drei Sozialpartnermodelle Bisher haben es erst drei Sozialpartnermodelle in die reale Umsetzung geschafft.Gleich zwei kamen in der zweiten Jah- reshälfte 2022 auf den Markt: Das eine wurde federführend vom Energieunternehmen Uniper und verschiedenen Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretungen der Energie- branche konzipiert und investiert in einen bestehenden Spe- zialfonds, eine globale Multi-Asset-Strategie. Der dazugehö- rige Pensionsplan „Metzler rBZ 1“ bekam im September 2022 die Unbedenklichkeit der BaFin. Das zweite Sozialpartnermodell wurde von der Chemie- branche ins Leben gerufen und investiert in das Sonderver- mögen SPM Chemie, eine globale Wertsicherungsstrategie. Die Unbedenklichkeitsbestätigung für den dazugehörigen Pensionsplan erteilte die BaFin im Oktober 2022. Das dritte Sozialpartnermodell ist die BVV Maxrente, die für die Unternehmen der Finanzbranche konzipiert ist und zwei Produktvarianten enthält: Stabilität und Dynamik, jeweils mit klassischer und dynamischer Kapitalanlage. Die Durchführung erfolgt über den BVV-Pensionsfonds des Bankgewerbes AG. Für die beiden Pensionspläne hat die BaFin im Januar 2024 die Unbedenklichkeit festgestellt.Und nun die ZielrenteCHEMIE als Nummer vier. Robuste Kapitalanlage, mehr Freiheitsgrade „Für die Beschäftigten bringt die ZielrenteCHEMIE zahlrei- che Chancen: Vor allem wegen der höheren Freiheitsgrade in der Kapitalanlage können sie eine höhere Rendite auf ihre Sparbeiträge und damit auch eine höhere Renten- leistung erwarten“, erklärt Christof Quiring. Für die teilneh- menden Arbeitgeber sieht er als wichtigste Vorteile den ein- 250 N o . 3/2024 | institutional-money.com PRODUKTE & STRATEGIEN | Sozialpartnermodell FOTO: © BAVC » Mit der ZielrenteCHEMIE steht den Unternehmen in unserem Tarifbereich ein weiteres attraktives Modell zur Verfügung. « Klaus-Peter Stiller, BAVC-Hauptgeschäftsführer (Arbeitgebervertreter)

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