Institutional Money, Ausgabe 2 | 2024

und so fehlt uns der regulierte Markt. Das wird sich ändern, wenn die Möglichkeiten des DLT-Pilotregimes genutzt wer- den und Marktinfrastruktur für den Handel aufgebaut wird.“Mit der Einrichtung einer Multilateral Trading Facility (MTF) wird dann ein regulierter Markt entstehen, der eine Handels- und Abwicklungsstruktur für die elektronischen Wertpapiere darstellen wird. „Spätestens dann wird das Volumen der gehandelten Wertpapiere zunehmen“, ist sich Spielmann sicher und verweist darauf, dass auf der Block- chain bereits Wertpapiere gegen Wertpapiere gehandelt werden können. „Solche Wertpapierleihgeschäfte haben wir bereits auf der Blockchain durchgeführt“, erklärt sie. Bis dato wenig Arbeit für Investoren Bisher sind es überwiegend die Infrastrukturanbieter, die sich für die Blockchaintechnologie aufstellen. So möchte die DekaBank mit ihrem Angebot im ersten Schritt institutio- nelle Kunden ansprechen. „Wir bauen die Technologie jetzt auf, denn sie benötigt einen bestimmten Standard, um für das Massengeschäft tauglich zu sein.Das entwickelt sich jetzt gerade. Institutionelle Kunden waren und sind die Ersten, die sich darauf einstellen. Sie bereiten sich auf der Emis- sionsseite vor, und es werden höchstwahrscheinlich auch Institutionelle sein, die als Erste im größeren Stil in solche elektronischen Wertpapiere investieren“, erwartet Spielmann. Wobei im Idealfall die Investoren gar nicht allzu viel von der großen digitalen Umstellung merken werden. „Die Investoren haben noch etwas Zeit, denn sie können abwar- ten, bis die Infrastruktur aufgebaut ist und sauber funktio- niert. Wenn sie nicht auf der Emissionsseite aktiv sind, son- dern nur investieren, brauchen sie nicht viel zu machen“, meint Spielmann. „Sie müssen allenfalls ihre Depotverträge anpassen, weil künftig ein Schlüssel für die Wallet verwahrt wird. Auch die Anlagerichtlinien sind anzupassen.“ Sie rät, dies auf jeden Fall zu tun. „Je früher man dabei ist, desto besser ist es, denn immer mehr Emittenten werden ihre Wertpapiere digital ausgeben.Wer hier als Investor nicht mit- zieht, für den wird das Anlageuniversum künftig kleiner.“ Auch Asset Manager sollten in ihren Vertragsbedingun- gen künftig Investitionen in digitale Wertpapiere vorsehen. Darüber hinaus unterscheidet sich für sie ein digitales Wert- papier nicht großartig von einem traditionellen. „Dem Port- foliomanager kann es im Prinzip egal sein, in welcher Form das Wertpapier vorliegt. Erst in den Middleoffice-Prozessen gewinnt das eine andere Qualität. Dort gestalten sich die Freigabe- und Kontrollprozesse anders, und auch die Über- leitung in die Fondsbuchhaltung wird anders aussehen“, so Spielmann. Die großen Änderungen finden also in den nachgelagerten Prozessen statt, nicht im Asset Management selbst. Bis der digitale Wertpapierhandel dann im größeren Ausmaß läuft, wird es noch eine ganze Weile dauern,meint Christoph Lehl. Er ist COO beim regulierten Handelsplatz Spectrum Markets. Dessen Teilnehmer wickeln die Ge- schäfte auf Spectrum noch zu 100 Prozent über einen Zen- tralverwahrer (CSD) ab. „Das Anbinden an eine Blockchain wäre relativ einfach möglich, ist aber aktuell noch kein Busi- ness Case für unsere Teilnehmer. Daher warten wir lieber auf eine Standardisierung.“ Er erklärt, dass sich auch bei der Telefonie oder im Internet erst ein Standard herausbilden musste, bis jeder mit jedem kommunizieren konnte. „Über- legen Sie, wie lange es gedauert hat, bis sich für europäische Überweisungen der SEPA-Standard herauskristallisiert hat! Ich glaube, in zehn Jahren wird man wissen, was der Standard ist. Vorher wird es viele Versuche geben, aber es wird sich noch kein Standard herauskristallisiert haben.“Von der Digitalisierung imWertpapierhandel hält er viel, aber er meint auch, dass die Blockchain nicht der letzte Techno- Beispiele für Kryptoverwahrdienstleister Das Kryptoverwahrgeschäft zählt seit 1. Januar 2020 zu den erlaubnispflichtigen Finanzdienstleistungen. Kryptoverwahrer Anycoin Direct GmbH BitGo Europe GmbH Bitpanda Asset Management Boerse Stuttgart Digital Custody GmbH Coinbase Germany GmbH Crypto Finance (Deutschland) GmbH Finoa GmbH Hauck Aufhäuser Digital Custody GmbH Tangany GmbH Upvest GmbH Für die gewerbliche Verwahrung von Kryptowährungen und Kryptotoken für Kunden ist laut Kreditwesengesetz (KWG) eine BaFin-Erlaubnis erforderlich. Quelle: BaFin Beispiele für Kryptowertpapierregisterführer Die Kryptowertpapierregisterführung zählt seit 10. Juni 2021 zu den erlaubnispflichtigen Finanzdienstleistungen. Kryptowertpapierregisterführer Cashlink Technologies GmbH Cryptoport GmbH DF Deutsche Finance Systems GmbH Ecrop GmbH E-SEC GmbH DekaBank Deutsche Girozentrale (AöR) GfK Gesellschaft für Kryptoregisterführung GmbH Hauck Aufhäuser Lampe Privatbank AG Smart Registry GmbH Tangany GmbH Das Gesetz zur Einführung von elektronischen Wertpapieren (eWpG) regelt in Deutsch- land die Kryptowertpapierregisterführung. Aktuell verfügt etwa ein gutes Dutzend Marktteilnehmer über eine solche Lizenz. Quelle: BaFin 252 N o . 2/2024 | institutional-money.com STEUER & RECHT | Krypto-Spezialfonds Die Blockchain- Technologie kann weniger liquide Produkte künftig attraktiver machen.

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