Institutional Money, Ausgabe 2 | 2024

auf die Erweiterung bestehender Services im Bereich Ab- wicklung und Verwahrung für Kryptoprodukte inklusive der dazu notwendigen Infrastruktur konzentriert, um insti- tutionellen Kunden die Abwicklung und Verwahrung von tokenisierten Produkten anbieten zu können. Parallel wird an einem Angebot für Privatkunden gearbeitet, damit diese über ihr bestehendes Girokonto Kryptocoins wie Bitcoin oder Ether kaufen und verkaufen können. Derzeit ist nur die Verwahrung von Kryptowertpapieren nach dem eWpG durch die bestehenden Lizenzen abgedeckt.Um die Verwah- rung von Kryptocoins für institutionelle Kunden anbieten zu können, wurde Ende Juni 2023 der Antrag zur Erlan- gung der Kryptoverwahrlizenz nach KWG bei der Aufsicht eingereicht.Noch hat die BaFin der DZ Bank die Lizenz als Kryptoverwahrer nicht erteilt. Kryptoverwahrer und Registerführer Wie andere Kreditinstitute auch müssen Kryptoverwahrer die Regelungen der MaRisk (Mindestanforderungen an das Risikomanagement) und BAIT (Bankaufsichtliche Anforde- rungen an die IT) einhalten; entsprechend gelten spezielle Anforderungen an die IT-Systeme und deren Organisation. Einen besonderen Fokus legt die BaFin bei den Krypto- Playern auf die Sicherungsmaßnahmen bezüglich der kryp- tografischen Schlüssel und die Wiederherstellungsziele. Nicht nur für die Kryptoverwahrung, sondern auch für die Kryptowertpapierregisterführung bedarf es einer BaFin- Erlaubnis – seit 10. Juni 2021. „Durch die Einführung des Gesetzes über elektronische Wertpapiere (eWpG) ist das Kreditwesengesetz um diese weitere Finanzdienstleistung reicher geworden“, schreibt die Kanzlei Bird & Bird auf ihrer Gesetze zur Digitalisierung und Tokenisierung Ein stabiler gesetzlicher Rahmen ist notwendig, damit sich die Marktinfrastruktur etablieren kann. AUF EU-EBENE So begann die EU-Krypto-Regulierung: Ende September 2020 verabschiedete die Europäische Kommission ein Paket zum digitalen Finanzwesen. Es enthält Strategien für das digitale Finanzwesen und den Massenzahlungsverkehr sowie konkrete Legislativvorschläge zu Kryptovermögenswerten und zur Erhöhung der digitalen Resilienz. IN DEUTSCHLAND Deutschland spielt relativ weit vorn mit, was die gesetzliche Regulierung von Krypto-Assets angeht. Noch etwas verhalten verläuft die Entwicklung der Markt- infrastruktur. Das Gesetz unterscheidet zwei Blöcke von Krypto-Assets, die auch unterschiedlich reguliert werden: Zum einen gibt es das Gesetz zu elektronischen Wertpapieren (eWpG). Es lässt zu, dass es Schuldverschreibungen, Namensaktien und Fondsanteile als elektronische Wertpapiere geben darf. Solche Wertpapiere unterscheiden sich inhaltlich nicht von traditionellen Wertpapieren, außer dass sie digital ausgegeben werden und nicht in Papierform. Zum anderen gibt es die europäische MiCAR-Verordnung: Darin werden die eigentlichen Kryptowerte reguliert. Das umfasst nicht nur die E-Geld-Token, sondern auch Utility Token, mit denen Dienstleistungen und Services dargestellt werden. Quelle: eigene Recherchen Regulierung Wann in Kraft getreten? Worum geht es? Digital Finance Package Sept. 2020 (veröffentlicht) Erster grober Entwurf für eine Regulierung von Kryptowerten. Ziel: ein wettbewerbsfähiger EU-Finanzsektor, der den Verbrauchern Zugang zu innovativen Finanzprodukten bietet und gleichzeitig den Verbraucherschutz und die finanzielle Stabilität gewährleistet DORA, Digital Operational Resilience Act (Verordnung [EU] 2022/2554) Anwendung ab 17. Januar 2025 Cybersicherheit und -resilienz. Rahmenbedingungen für Auslagerungen (auch Auslagerungs-Controlling) DLT Pilot Regime (Verordnung [EU] 2022/858 des EU-Parlaments und des Rates) 23. März 2023 Eine Pilotregelung zur Erprobung der Distributed-Ledger-Technologie MiCA-Verordnung, Markets in Crypto Assets Regulation (Verordnung [EU] 2023/1114) In Teilen ab 29. Juni 2023, der Großteil ab Anfang 2025 Transparenz- und Offenlegungspflichten für die Emission und den Handel mit Kryptowerten. Zulassungspflicht von und die Aufsicht über Kryptowertedienstleister und Emittenten von Kryptowerten Regulierung Wann in Kraft getreten? Worum geht es? Gesetz zur Umsetzung der Änderungsrichtlinie zur Vierten EU-Geldwäscherichtlinie Januar 2020 Kryptowerte werden als Finanzinstrumente ins Kreditwesengesetz (KWG) aufgenommen. Die Kryptoverwahrung wird eine lizenzpflichtige Finanzdienstleistung. Gesetz zu elektronischen Wertpapieren (eWpG) 10. Juni 2021 Ermöglichung der Begebung von tokenisierten Wertpapieren (erst Inhaberschuld- verschreibungen, später auch Namensaktien und Fondsanteile). KryptoFAV, Verordnung über Kryptofondsanteile 4. Juni 2021 Ermöglicht die Tokenisierung von Fondsanteilen durch Eintragung in das Kryptowertpapierregister. ZuFinG, Zukunftsfinanzierungsgesetz 14. Dez. 2023 Ermöglichung der Emission auch von tokenisierten Namensaktien (nicht nur Inhaberschuldverschreibungen wie früher). eWpRV, Verordnung über Anforderungen an elektronische Wertpapierregister 29. Okt. 2022 Vorschriften für zentrale Register und Kryptowertpapierregister. 250 N o . 2/2024 | institutional-money.com STEUER & RECHT | Krypto-Spezialfonds

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