Institutional Money, Ausgabe 1 | 2024

„Zur Eigenkapitalunterlegung des Generationenkapitals sollen bis zum Jahr 2028 Übertragungen von Eigenmitteln im Umfang von 15 Milliarden Euro in das Stiftungsvermö- gen erfolgen“, heißt es im Referentenentwurf, und es folgt gleich eine Warnung: „Durch eine zukünftige Übertragung vorhandener Vermögenswerte des Bundes auf die Stiftung Generationenkapital können jährlich bisher im Bundes- haushalt vereinnahmte Vermögenserträge entfallen und ein- malige Mehrausgaben im Bundeshaushalt in Zusammen- hang mit der Übertragung der Vermögenswerte entstehen.“ Es ist nett, dass der Referentenentwurf darauf aufmerksam macht, dass es jeden Euro nur einmal geben kann, aber wichtiger ist die Frage der Rendite, die das Generationen- kapital erwirtschaften soll. Anlagerichtlinie weit gefasst Für die erforderliche Performance sorgen soll der KENFO, in dessen Hand die Kapitalanlage des Generationenkapitals gelegt wird. Die Anlagerichtlinie der Stiftung Generationen- kapital sollen das Bundesministerium der Finanzen und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales gemeinsam er- lassen. Sie ist dann im „Bundesanzeiger“ bekannt zu geben. Generell ist das Stiftungsvermögen „renditeorientiert und global diversifiziert zu marktüblichen Bedingungen anzu- legen“. Dabei soll sich die Stiftung an den Anlagemöglich- keiten des Versicherungsaufsichtsgesetzes (§ 215 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 bis 7) und der Pensionsfonds-Aufsichts- verordnung (§ 17 Absatz 1, 2 und 4) orientieren, die beide sehr weit gefasst sind. Bisher investiert der KENFO sein Portfolio breit in unter- schiedliche Assetklassen, Investmentstile, Regionen und Branchen. Kern der Investitionstätigkeit ist die Strategische Asset Allocation (SAA), die sowohl liquide als auch illiquide Assetklassen umfasst. Dabei arbeitet der KENFO mit einer personell schlanken Struktur – derzeit umfasst der Mitarbei- terstamm gut 30 Personen. Während das eigene Team die Allokation der einzelnen Teilsegmente über strategische und taktische Entscheidungen und das Risikomanagement Angesichts der demografischen Entwicklung in Deutschland stellt die Reform der Altersversorgung eine Herkulesaufgabe dar. Der große Wurf ist das Rentenpaket II nicht, denn es wird die demografischen Probleme des umlagefinanzierten Rentensystems bei Weitem nicht lösen können. Erst Zuführungen, dann Ausschüttungen Das Generationenkapital soll bereits ab 2036 Ausschüttungen vornehmen. 2024 2025 2026 2027 2028 2030 2035 2040 2045 Zuführung aus Darlehen (in Mrd. Euro) 12,0 12,4 12,7 13,1 13,5 14,3 16,6 19,3 22,3 Ausschüttungen (in Mrd. Euro) 10,0 10,0 Aus dem Stiftungsvermögen des Generationenkapitals sind ab dem Jahr 2036 durchschnittlich Ausschüttungen in Höhe von jährlich zehn Milliarden Euro vorgesehen. Diese sollen der gesetzlichen Rentenversicherung zweckgebunden zugeführt werden. Quelle: Referentenentwurf Rentenniveaustabilisierungs- und Generationenkapitalgesetz N o . 1/2024 | institutional-money.com 267 Rentenpaket II | STEUER & RECHT FOTO: © RATATOSK | STOCK.ADOBE.COM | GENERIERT MIT KI

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