Institutional Money, Ausgabe 1 | 2024

D ie beiden Bundesministerien für Arbeit und So- ziales und für Finanzen haben am 5. März den Referentenentwurf für das deutsche Rentenpaket II vorgelegt. Die Kurzform des neuen Gesetzes heißt „Ren- tenniveaustabilisierungs- und Generationenkapitalgesetz“; in der Langversion hat es den etwas sperrigen Namen „Ent- wurf eines Gesetzes zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zum Aufbau eines Generationenkapitals für die gesetz- liche Rentenversicherung“. Stiftung Generationenkapital Mit dem neuen Gesetz soll nun auch Deutschland einen kapitalgedeckten Baustein zur Altersvorsorge erhalten. Dies ist insofern keine Überraschung, als die Basis dafür bereits 2021 im Koalitionsvertrag zwischen SPD, Bündnis 90 /Die Grünen und FDP gelegt wurde. Darin heißt es: „Die Rente muss verlässlich und auskömmlich sein, darum sichern wir das Rentenniveau und ergänzen sie um kapitalgedeckte Elemente.“ Um jene kapitalgedeckten Elemente der gesetzlichen deutschen Rentenversicherung zu beherbergen, soll nun eine Staatsstiftung ins Leben gerufen werden, die „Stiftung Generationenkapital“. Das wäre neben dem KENFO, dem „Fonds zur Finanzierung der Kerntechnischen Entsorgung“, die zweite Staatsstiftung Deutschlands. Doch während der KENFO „richtiges“ Eigenkapital enthält, wird die Stiftung Generationenkapital mit geliehenem Geld befüllt. Dem KENFO wurden 2017 von den Betreibern der 25 deutschen Kernkraftwerke insgesamt 24,1 Milliarden Euro Eigenkapital überwiesen – und wie sieht es mit der neuen Stiftung Generationenkapital aus? Topf wird mit geliehenem Geld befüllt „Ab dem Jahr 2024 werden demGenerationenkapital zwölf Milliarden Euro in Form von Darlehen zugeführt, dieser Betrag wird in den Folgejahren jährlich um drei Prozent erhöht“, heißt es im Referentenentwurf. Der deutsche Invest- mentverband BVI hält diese Kapitalisierung für viel zu nied- rig. „Wir unterstützen grundsätzlich die Einführung der Kapitaldeckung in der gesetzlichen Rentenversicherung, aber angesichts deren riesiger Finanzierungsprobleme sind zwölf Milliarden Euro in diesem Jahr ein Tropfen auf den heißen Stein. Umso wichtiger ist es, dass die Bundesregie- rung die für dieses Jahr angekündigte Reform der privaten Altersvorsorge umsetzt“, sagt Thomas Richter, BVI-Haupt- geschäftsführer. Refinanzierungskosten des Bundes Die gewährten Darlehen des Bundes an die Stiftung Gene- rationenkapital sollen in Höhe der Refinanzierungskosten des Bundes verzinst werden.Um abzuschätzen,wie hoch die Kosten sind, lässt sich die Umlaufrendite börsennotierter Bundeswertpapiere heranziehen. Diese lag am 13. März bei 2,37 Prozent im Jahr. Und in Zukunft? In einer Prognose aus demDezember 2023 schätzte die Bundesbank die Ren- dite ausstehender deutscher Staatsanleihen mit einer Rest- laufzeit von über neun und bis zu zehn Jahren für 2025 auf 2,6 Prozent. Der Ausgangsbetrag von zwölf Milliarden Euro, der dem Generationenkapital noch 2024 zugeführt wird, soll über die Jahre weiter aufgestockt werden. „Bis zum Jahr 2036 soll das Generationenkapital ein Volumen von 200 Milliarden Euro erreicht haben“, heißt es im Referentenentwurf. Es stellt sich die Frage, ob, solange der Topf mit geliehenem Geld befüllt ist, überhaupt von einem „kapitalgedeckten Element der Altersversorgung“ gesprochen werden kann. Echtes Eigen- kapital soll jedoch auch hinzukommen. Der Referentenentwurf für das deutsche Rentenpaket II liegt nun vor. Kernstück des Pakets ist ein Staatsfonds , der bis zum Jahr 2036 ein Volumen von 200 Milliarden Euro erreichen soll. An Kritik mangelt es nicht. Grundsätzlich gut, aber … 266 N o . 1/2024 | institutional-money.com STEUER & RECHT | Rentenpaket II FOTO: © OLIVER RÜTHER | FIDELITY INTERNATIONAL Das Generationen- kapital ist der Einstieg in eine Teilkapitaldeckung der deutschen Rentenversicherung. » Das Aushebeln des Nachhaltigkeitsfaktors und weitere teure Leistungsversprechen sind ein herber Rückschlag für die jüngere Generation. « Christof Quiring, Head of Workplace Investing bei Fidelity International

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